ZitatOriginal geschrieben von chefkoch01
Als ich den Threadtitel las, dachte ich es mir schon das es an einer Rücklastschrift liegt....
Das dachte ich mir allerdings auch
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ZitatOriginal geschrieben von chefkoch01
Als ich den Threadtitel las, dachte ich es mir schon das es an einer Rücklastschrift liegt....
Das dachte ich mir allerdings auch
ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Nur war halt die Reaktion etwas unüberlegt.
Die Lastschrift hätte man ja innerhalb von 6 Wochen zurück gehen lassen können.
Ach das 6 Wochenmärchen, war nur eine Frage der Zeit bis das auftaucht.
Unberechtigte Lastschriften kann man auch nach 6 Wochen zurückgeben.
Gruß Marco
Seit wann? die frist beträgt 6 Wochen - danach geht nichts mehr.
Vor dem Problem stand ich nach einer Urlaubsreise bereits während der eine Lastschrift vorgenommen wurde und bei Rückreise die frist verstrichen war.
Interessant auch die angabe "Unberechtigte Lastschriften"...
Natürlich unberechtigt, oder wer lässt schon berechtigte Lastschriften zurückbuchen? ergibt ja Recht wenig sinn.
6Wochen sollten zur klärung eventueller Probleme völlig ausreichend sein
ZitatOriginal geschrieben von Roadrunner0778
Natürlich unberechtigt, oder wer lässt schon berechtigte Lastschriften zurückbuchen? ergibt ja Recht wenig sinn.
6Wochen sollten zur klärung eventueller Probleme völlig ausreichend sein
Ist jetzt OT
Auf welcher Welt lebst du denn? Jeden Tag liest man, das Leute sich unberechtigt an Konten bedienen (vorwiegend Telefonbimmler, die Datensätze inkl. Bankdaten gekauft haben).
1. Wenn, sind es 6 Wochen nach Rechnungsabschluß, der üblicherweise bei Banken quartalsweise durchgeführt wird.
2. Unberechtigte Lastschriften
Gruß Marco
Ja. Naja. ganz so offensichtlich war das aber nicht, wie Ihr schreibt. aber egal.
Hab jetzt nochmal 10 Euro von ner Prepaid Karte verdudelt in der Warteschleife der Talkline. Ihr glaubt doch nicht, dass ich an nen Kundenberater gekommen bin?
Im sogenannten "Talkline Service-Center", in das man sich auf deren Homepage einlaggen kann, steht selbstverständlich auch nix, welchen Betrag ich an welches Konto zu überweisen hab.
Wie Gesagt: auf Emails auch keine Antwort.
Bei denen is echt der Kunde der Arsch.
Warum rufst du nicht einfach die "normale" Festnetznummer von Talkline an? Kostet dich maximal die festnetzüblichen Gebühren.
Alternativ: einfach erstmal den Betrag erneut überweisen den du hast zurückbuchen lassen. Gebühren für Rücklastschriften etc. werden doch eigentlich erst auf der nächsten Rechnung dann berücksichtigt und fällig (es sei denn Talkline/debitel macht das anders als andere Anbieter).
Danke, Ihr zwei.
Hab ich dann mal überwiesen.
Könntest Du mir die Festnetznummer von denen mal posten, vodafrank?
Wäre lieb von Dir.
ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Die Lastschrift hätte man ja innerhalb von 6 Wochen zurück gehen lassen können.
Aber nun gut.
Kategorie: Lehrgeld.
Lastschriften unterliegen nicht den selben Fristen wie der Rechnungsabschluss, sondern können auch nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen den Rechnungsabschluss widerrufen werden.
Er hätte doch einfach das Forum lesen sollen, es stand schon vor einigen Wochen drin, dass talkline irrtümlich unter "debitel" abbucht....
So oder ähnlich sind hier die Kommentare.
Man hätte ja talkline anrufen können. Wieso, wenn debitel abzieht und man mit talkline einen Vertrag hat? Wurde man als Kunde informiert? Der Rechnungsbetrag hätte überprüft werden müssen - wirklich? Wenn ich doch immer einverstanden mit der Höhe bin und ich 80 Tage lang noch widerrufen kann.
Bei mir war der Betrag übrigens anders wie sonst, aber da ich gleich bei debitel angerufen hatte, wurde das Problem geklärt und auch als "Fehler" bezeichnet.
Haben bestimmt wieder Hunderte Euro an eingehenden Hotlineanrufen gewonnen, falls dies der Sinn war.
Als Kunde muss man nicht wissen, wer mit wem fusioniert und ob der Vermieter übermorgen unter "Los Angeles, Investment Holding" mal Geld abbuchen darf.
Wenn jemand mal wirklich was unberechtigt abzieht war es vielleicht doch irgendwie die Nachforderung der Bibliothek?
Wenn er ganz forsch ist, könnte er sagen : es stand debitel da und dem Unternehmen "debitel", welches ja auch am Markt unter selbigem Namen agiert, hat er niemals eine Lastschriftberechtigung erteilt, solange http://www.talkline.de nicht in http://www.debitel.de umgenannt wurde. Talkline darf gerne unter Angabe des eigenen Namen und korrekt ausgewiesenen Verwendungszweck abziehen, dann müssen sie auch mehr als Verwendungszweck angeben wie "Rechnung, Mobilfunknummer xxx". Karte wurde unberechtigterweise gesperrt.
Fristsetzung zur Entsperrung, sonst sofortige fristlose Kündigung, natürlich unter Mitnahme des Handys..
Das gerade talkline, Nutzer nicht sperren darf, hat ja gerade ein Gericht entschieden. Bevor hier jemand kommt mit "das war ja ein Einzelfallentscheidung und die könne ja nicht auf andere einfach so übertragen werden"
http://www.teltarif.de/mobilfu…aenderung/news/36323.html
Aber die talkline AGB sind ja jetzt debitel AGB, da ist alles ja ganz anders.....
Edit: Und auf das gerade vom EU-Parlament verabschiedete Gesetz, nachdem Kunden vor der Sperrung angehört werden müssen (und ab 2011 gelten muss), möchte ich nicht extra hinweisen, aber schon wohin eben die derzeitige Rechtslage des Gesetzgebers und der EU Gerichtsbarkeit gehen wird...
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