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Sowas tut gut zu lesen. Mir geht die Aushöhlung des Rechtsstaats durch solche Methoden nämlich schon lange schwer auf die Nerven.
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Sowas tut gut zu lesen. Mir geht die Aushöhlung des Rechtsstaats durch solche Methoden nämlich schon lange schwer auf die Nerven.
Re: Handy-Games verurteilt
ZitatOriginal geschrieben von cjun1005
Ich erlaube mir an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Firma http://www.Handy-Games.com GmbH letzte Woche verurteilt wurde, die Kosten die für die Abwehr der unberechtigten Abmahnung entstanden sind, an den Abgemahnten zu zahlen.
Also kann man das nun verwenden, oder nicht? Wie ist da der Stand der Dinge?
Uli
Stand der Dinge
Hi,
dir ist schon bewusst, dass du auf einen ziemlich alten Thread antwortest? Das Urteil hinsichtlich der Erstattung der Abmahn-Abwehrkosten ist rechtskräftig, es wurden keine Rechtsmittel eingelegt. Die Rechtslage sollte jedoch stets erneut geprüft werden, da sich Rechtsprechungen ändern können.
Grüße
C. Jun
ups... dass der sooo alt ist, habe ich garnicht bemerkt. Hab das nur über die Suche entdeckt.
Wenn ich also nun den Begriff 'Handy Games' auf einer Webseite verwende ist das also in Ordnung, richtig?
Danke!
Uli
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