ZitatOriginal geschrieben von DaFunk
Abgesehen vom Nachweis ist es aber so, dass die Post zugegangen ist, sobald sie in deinem Briefkasten liegt. Wenn du im Urlaub bist und keine geeigneten Maßnahmen getroffen hast, die dir die Kenntnisnahme deiner Post ermöglichen, ist das dein Problem.
Da gibt es dann aber m.W. durchaus schon Möglichkeiten. Nennt sich AFAIK "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" oder so ähnlich.
Ich meine, kann ja eigentlich auch nicht sein. Man stelle sich einfach nur folgendes Fallbeispiel vor: Jemand, der weiß, daß ich z.B. 4 Wochen weit weg im Urlaub bin, beantragt einen Mahnbescheid gegen mich, völlig ohne jegliche Grundlage, also just for fun. Geht ja problemlos. Dieser erreicht mich auf keinen Fall, denn selbst wenn ich einen Nachsendeauftrag an meinen Urlaubsort veranlaßt hätte (was die einzige denkbare "geeignete Maßnahme" wäre), würde dieses Schreiben nicht nachgesendet werden, da Einschreibesendungen von Nachsendungen ausgeschlossen sind.
Jetzt kann es ja nun nicht sein, daß ich nach meinem Urlaub zurückkomme, somit die 14 Tage Einspruchsfrist verpaßt habe und nun einfach so den geforderten Betrag zahlen muß. SO schwachsinnig ist selbst unser Rechtssystem nicht...