handy-games.com :: abmahnung

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Abgesehen vom Nachweis ist es aber so, dass die Post zugegangen ist, sobald sie in deinem Briefkasten liegt. Wenn du im Urlaub bist und keine geeigneten Maßnahmen getroffen hast, die dir die Kenntnisnahme deiner Post ermöglichen, ist das dein Problem.


    Da gibt es dann aber m.W. durchaus schon Möglichkeiten. Nennt sich AFAIK "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" oder so ähnlich.


    Ich meine, kann ja eigentlich auch nicht sein. Man stelle sich einfach nur folgendes Fallbeispiel vor: Jemand, der weiß, daß ich z.B. 4 Wochen weit weg im Urlaub bin, beantragt einen Mahnbescheid gegen mich, völlig ohne jegliche Grundlage, also just for fun. Geht ja problemlos. Dieser erreicht mich auf keinen Fall, denn selbst wenn ich einen Nachsendeauftrag an meinen Urlaubsort veranlaßt hätte (was die einzige denkbare "geeignete Maßnahme" wäre), würde dieses Schreiben nicht nachgesendet werden, da Einschreibesendungen von Nachsendungen ausgeschlossen sind.


    Jetzt kann es ja nun nicht sein, daß ich nach meinem Urlaub zurückkomme, somit die 14 Tage Einspruchsfrist verpaßt habe und nun einfach so den geforderten Betrag zahlen muß. SO schwachsinnig ist selbst unser Rechtssystem nicht... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007

    Da gibt es dann aber m.W. durchaus schon Möglichkeiten. Nennt sich AFAIK "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" oder so ähnlich.


    SO schwachsinnig ist selbst unser Rechtssystem nicht... ;)


    Gibt es und der Name stimmt auch.:) Hilft aber nur bei Fristen in Zusammenhang mit Verfahren weiter. z.B. in § 233 ZPO usw.


    Beim Mahnbescheid gibt es diese Möglichkeit zum Beispiel nicht, soweit ich weiß. Ein verspäteter Widerspruch gilt aber wenigstens noch als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid.


    Aber ein anderes Hintertürchen habe ich für deinen Beispielsfall;) :D
    Das Schreiben, das per Einschreiben an dich geschickt wird, wird nur bei der Post liegen und nicht im Briefkasten landen. Und was bei der Post liegt, ist nach überwiegender Auffassung nicht zugegangen, bis es abgeholt wird. Das Originalschreibe muß dazu dem Empfänger ausgehändigt worden sein.
    Ich glaube, jetzt stimmt das Rechtssystem wieder.


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Wird ein Mahnbescheid nicht immer vom Gerichtsvollzieher zugestellt??


    Nein, der Gerichtsvollzieher wird erst aktiv, sobald vollstreckt werden soll.


    Ciao
    Karsten

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Aber ein anderes Hintertürchen habe ich für deinen Beispielsfall;) :D
    Das Schreiben, das per Einschreiben an dich geschickt wird, wird nur bei der Post liegen und nicht im Briefkasten landen. Und was bei der Post liegt, ist nach überwiegender Auffassung nicht zugegangen, bis es abgeholt wird. Das Originalschreibe muß dazu dem Empfänger ausgehändigt worden sein.


    Da gibt es doch aber auch Fristen, oder? Ich kann ja rechtliche Sachen nicht umgehen in den ich das Ding einfach nicht abhole. Wäre ja auch zu einfach und ich denke mal das viele unangenehme Briefe bei der Post nicht abgeholt werden.

    Gruß
    berlibaerchen

  • Zitat

    Original geschrieben von berlibaerchen

    Da gibt es doch aber auch Fristen, oder? Ich kann ja rechtliche Sachen nicht umgehen in den ich das Ding einfach nicht abhole. Wäre ja auch zu einfach und ich denke mal das viele unangenehme Briefe bei der Post nicht abgeholt werden.


    Doch, der Zugang auch bei Nichtabholung ging zumindest bis Ende 2002 nur mit Postzustellungsurkunde.


    Der einfache Brief ist doch am dritten Tag nach Aufgabe (Datum auf dem Anschreiben) zugegangen. Also wenn Datum vom Freitag, dann gilt am Montag zugegangen und ab dann rechnet die Frist.

  • zur info:


    ..die angelegenheit liegt mittlerweile bei meinem anwalt
    ..es haben sich 2 weitere betroffene gemeldet
    ..die frist ist heute abgelaufen
    ..wir haben die unterlassungserkläurung nicht unterzeichnet


    sollte noch ein webmaster davon betroffen sein, unbedingt bei mir melden! danke.

  • Zitat

    Original geschrieben von berlibaerchen
    Wäre ja auch zu einfach und ich denke mal das viele unangenehme Briefe bei der Post nicht abgeholt werden.


    In diesem Fall spricht man von Zugangsvereitelung.
    Es kann zu einer Zugangsfiktion kommen.
    Mehr dazu...


    Zitat

    zur info:


    ..die angelegenheit liegt mittlerweile bei meinem anwalt
    ..es haben sich 2 weitere betroffene gemeldet
    ..die frist ist heute abgelaufen
    ..wir haben die unterlassungserkläurung nicht unterzeichnet


    Halte uns auf dem laufenden, wie der Fall ausgeht. :)


    Gruß
    DaFunk

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  • so ganz aus der Luft gegriffen dürfte die "HandyGames"-Abmahnung nicht sein. Ein Bekannter, der bei einem MoFu-Anbieter arbeitet erzählte mir, daß die Hotliner dort diesen Begriff nicht mehr erwähnen dürfen. Das hat so die Rechtsabteilung dort so angeordnet. Stattdessen soll "JavaGames" genommen werden.


    Und ich glaube nicht, daß die sich von einer 08/15-Massen-Abmahnung hätten ins Bockshorn jagen lassen. Also da muß schon was dran sein :flop:

  • Handy-Games verurteilt


    Ich erlaube mir an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Firma http://www.Handy-Games.com GmbH letzte Woche verurteilt wurde, die Kosten die für die Abwehr der unberechtigten Abmahnung entstanden sind, an den Abgemahnten zu zahlen. Handy-Games ist ein Gattungsbegriff, dessen Nutzung nicht gegen Markenrecht verstößt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.


    RA Jun

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