handy-games.com :: abmahnung

  • Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    Mein Rat:


    Ignoriere die Abmahung (=nicht unterschreiben, dazu keine Stellung nehmen) und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.


    Das kann aber ins Auge gehen.
    So kann eine einstweilige Verfügung ergehen.
    M.E. ist es schon besser, wenn man darauf reagiert. Allerdings in so einem Fall nicht, ohne einen Anwalt zu befragen.


    Denn wie Elefant schon sagt, ist HandyGames ein Begriff für eine Bestimmte Softwaregattung. Die Abmahnung steht also sehr wacklig.


    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Befreundeten Anwalt o.ä. bitten, einem eine Abmahnung zu schreiben und diese etwas zurückzudatieren.


    In diesem Falle warst du auf den Missstand bereits hingewiesen und hast ihn nur noch nicht beseitigt....


    Wäre eine geschickte Lösung:D , denn abgemahnt wurde ja dann schon im Vorfeld.



    Zum Spaß habe ich einmal HandyGames bei Google eingegeben und ca. 229000 Ergebnisse erhalten. Es scheint also noch viel zu tun zu sein, für den Abmahner:rolleyes: .
    Nebenbei gibt es sogar eine Compilation von S.A.D., die sich HandyGames nennt Klick
    Laß die Abmahnung unbedingt anwaltlich überprüfen. IMHO loht sich das für dich.


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • danke für eure tipps. werd mal am montag nen anwalt kontakten. finds ja auch arg, dass die des so abschicken, dass man es am samstag erhält, so dass weitere 2 tage reaktionsfrist verstreichen!


    noch interessanter ist auch, dass die des nicht per einschreiben geschickt haben. was wäre denn, wenn ich im urlaub bin?!


    ach ja, die page bzw. der content ist noch online. die url selbst wird aber seit letzten sonntag umgeleitet.

  • Zitat

    Original geschrieben von seventy7
    danke für eure tipps. werd mal am montag nen anwalt kontakten. finds ja auch arg, dass die des so abschicken, dass man es am samstag erhält, so dass weitere 2 tage reaktionsfrist verstreichen!


    Stimmt nicht. Ausnahmsweise wird das mit der Samstagszustellung von unangenehmer Post (da gibts viele Beispiele für, Finanzamt usw.) deswegen so gemacht, daß man zwei Tage MEHR Zeit hat. Wenn man z.B. innerhalb von 2 Wochen reagiert haben muß, dann reicht es, wenn die Reaktion am entsprechenden Montag eingeht, da am Samstag nirgendwo jemand ist... ;)

    Zitat

    noch interessanter ist auch, dass die des nicht per einschreiben geschickt haben. was wäre denn, wenn ich im urlaub bin?!


    Wenn es nicht per Einschreiben verschickt worden ist, könntest Du den Empfang des Briefes später natürlich auch anfechten.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ohne Einschreiben hat der Abmahner natürlich das Problem, dass er keinen Nachweis des Zugangs hat, wie BigBlue007 schon schreibt.


    Abgesehen vom Nachweis ist es aber so, dass die Post zugegangen ist, sobald sie in deinem Briefkasten liegt. Wenn du im Urlaub bist und keine geeigneten Maßnahmen getroffen hast, die dir die Kenntnisnahme deiner Post ermöglichen, ist das dein Problem.
    Zugang erfolgt, wenn die Post derart in deinen Machtbereich gelangt ist, dass unter regelmäßigen Umständen die Kenntnisnahme möglich wäre.
    Die Frist würde dann eben ohne dein Wissen verstreichen.


    Man kann auch darüber streiten, ob ein Einschreiben zugegangen ist, wenn nur die Benachrichtigung im Briefkasten liegt und man nur die Möglichkeit hätte, es abzuholen;)

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  • Schonmal daran gedacht, dass die Abmahnung vielleicht gar nicht von Handygames kommt?


    Wie schnell lässt sich ein Briefkopf gestalten und Abmahnungen am Besten gleich mit Kontonummer verschicken, beliebter Bauernfänger Trick.


    Als Erstes würde ich mal die angegebene Anwaltskanzlei überprüfen, und ob diese überhaupt Handygames.com vertritt

  • ohne einschreiben haben die die pflicht, mir nachzuweisen, dass ich den brief empfangen habe. oder?


    um zu prüfen, ob das ganze echt ist, hab ich ja auch diesen thread geöffnet, um nach gleichgesinnten zu suchen.

  • Am Montag einfach mal bei der angegebenen Kanzlei anrufen, vorher über Branchenbuch oder Anwaltskammer prüfen, nicht dass da nur Jemand seine private Rufnummer angegeben hat.
    Dann mit dem zuständigen Anwalt, der auf der Abmahnung steht verbinden lassen und fragen, ob er mit dieser Sache betraut ist.
    Ich kannte sowas als Trick sich als Inkassobüro auszugeben und dann bei Ahnungslosen abzukassieren.


    Ich hoffe für dich, dass es nur Fake ist


    Grüße, Kristin

  • Zitat

    Original geschrieben von seventy7
    ohne einschreiben haben die die pflicht, mir nachzuweisen, dass ich den brief empfangen habe. oder?


    Das wird leider immer wieder von jeweiligen Richter anders beurteilt.


    Wenn der Absender eine Postausgangsliste führt kann unte rUmständen auch der "Zugangsvermutungseffekt" gelten, d.h. das du aller Wahrscheinlichkeit nach den Brief bekommen hast und deswegen der Brief als zugestellt gewertet wird.

  • naja, dann zeig ich mein posteingangsnuch vor, indem nix drinsteht. ^^


    ich denk schon, dass es den anwalt gibt, da alles wichtige vorhanden ist: vollmacht, patentauszug, bragogebühren, unterlassungserklärung, ...


    nur das fehlende einschreiben verwundert mich...

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