handy-games.com :: abmahnung

  • Re: Re: Re: handy-games.com :: abmahnung


    Zitat

    Original geschrieben von Carsten

    Sorry Merlin,
    aber IMHO stimmt das so nicht.
    Es ist im Falle einer Abmahnung irrelevant, ob die Seite kommerziell ist oder nicht.


    Doch, doch ;). Im privaten Gebrauch kannst du tausend mal Coca-Cola schreiben und kein Mensch kann etwas dagegen unternehmen. Im geschäftlichen Bereich hast du da ein Problem.


    Ich würde auch die Site schnell ändern - den bewussten Begriff rausnehmen und gegen "Handyspiele" ersetzen.


    Dann sollte seventy7 mal beim Freiherrn anfragen, ob dieser den Fall übernimmt ;).


    Vielleicht sollte aber seventy7 auch mal die URL zu seiner Site posten - aber besser im Werbeforum ;).

  • Re: Re: Re: Re: handy-games.com :: abmahnung


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Doch, doch ;). Im privaten Gebrauch kannst du tausend mal Coca-Cola schreiben und kein Mensch kann etwas dagegen unternehmen. Im geschäftlichen Bereich hast du da ein Problem.


    Da bin ich anderer Meinung - ansonsten solltest Du mal diese junge Dame nach ihrer Meinung fragen. ;)
    Der Knackpunkt an der Sache kann aber auch sein, wie man "private Nutzung" grundlegend definiert. Wenn man der Meinung ist, dass man als Betreiber einer Homepage bereits am Geschäftsleben teilnimmt (was einige Gerichte so handhaben), hat man ein Problem. Und damit wäre Deine Argumentation zwar richtig, aber in diesem Fall nicht relevant da nicht zutreffend.

  • 1. wird die page seit letztem sonntag umgeleitet (http://www.dieSMS.de auf http://www.twencom.de) - sry für die werbung
    2. war der begriff nur in der navi und als überschrift auf der betreffenden unterseite
    3. ist der pay.content seit ende dezember nicht mehr bestellbar, da der anbieter sich umstrukturiert und den vertrag mit mir gekündigt hat
    4. kenn ich keinen freiherr
    5. hab ich lediglich ein allgemein gebräuchliches zusammengesetztes wort benutzt: handy und games
    6. könnt ich ko... wegen über 930 euro anwaltsgebühren für den gegnerischen anwalt
    7. würde ich gern wissen, ob jemand die seite handy-games.com überhaupt kennt und nutzt

  • Re: Re: Re: Re: Re: handy-games.com :: abmahnung


    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    diese junge Dame nach ihrer Meinung fragen.


    Im dem verlinkten Artikel steht aber auch:


    Zitat

    weil sie auch reinschreibt, die Domain könne auch gekauft werden.


    und *das* war der Knackpunkt - kommerzielles Interesse.


    seventy7
    Der "Freiherr" ist Freiherr von Gravenreuth aus München. Sehr bekannt in der Abmahnerszene ;).


    Du solltest dich auf jeden Fall von einem Fach!anwalt beraten lassen.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: handy-games.com :: abmahnung


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    seventy7
    Der "Freiherr" ist Freiherr von Gravenreuth aus München. Sehr bekannt in der Abmahnerszene ;).


    Du solltest dich auf jeden Fall von einem Fach!anwalt beraten lassen.


    mahnt der ab, oder hilft er bei abmahnungen?

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: handy-games.com :: abmahnung


    Zitat

    Original geschrieben von seventy7

    mahnt der ab, oder hilft er bei abmahnungen?


    Guck doch einfach mal auf seiner HP nach. Einfach den Namen bei google eingeben und den ersten Link anklicken ;)


    ~~~ root ~~~

  • Mein Rat:


    Ignoriere die Abmahung (=nicht unterschreiben, dazu keine Stellung nehmen) und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.


    "HandyGames" ist ein Gattungsbegriff für eine besondere Art von auf Mobiletelefonen eingesetzte Software, nämlich solcher zum Spielen. Ich kann mir das Wort "Kochstudio" zwar auch eintragen lassen, anderen die Benutzung dieses Wortes zu verbieten wird mir aber - zumindest in Deutschland - nicht so leicht möglich sein...


    Viel Glück & eine dicke Haut bei der Sache wünscht


    Elefant

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: handy-games.com :: abmahnung


    Zitat

    Original geschrieben von seventy7
    mahnt der ab, oder hilft er bei abmahnungen?


    Beides ;). Jedenfalls ist der Mann gut. Das muss ihm der Neid lassen.

  • Mein Tipp:


    Befreundeten Anwalt o.ä. bitten, einem eine Abmahnung zu schreiben und diese etwas zurückzudatieren.


    In diesem Falle warst du auf den Missstand bereits hingewiesen und hast ihn nur noch nicht beseitigt....


    Zumindestens bei Immobilieninseraten funktioniert dieser Trick sehr gut, um sich gegen die Abmahnungsfuzzies zu wehren.


    Gr.
    Kai

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!