ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
PS: Gefährlicher Hunger ist ein besonderer Umstand, der den Rücktritt vom Vertrag auch ohne Fristsetzung ermöglicht
Davor hat Atze wohl am meisten Angst, ein Vertrag nicht erfüllt zu haben. Und nu?
Er sucht auch deshalb hier nach einer Art "Pizza-Zustell-Gesetz", wonach z.B. nach 37 min. der Vertrag erlischt und deshalb auch keine Schadensersatzansprüche seitens des Verkäufers mehr gestellt werden können. Den schlimmsten Fall mal angenommen, die Sache landet -einfach so- vor Gericht, da wird doch der Richter als erstes Atze fragen, wieso er 2 Stunden einfach wartet, ohne anzurufen um sich nach seiner Bestellung zu erkundigen, wenn er so ein großen Hunger hat...
Und genau das frage ich mich die ganze Zeit auch
P.S. 45 min. sind obere Schmerzensgrenze, darüber hinaus Kulanz des Kunden.