Frage zu Widerruf

  • Sorry, aber wenn Du schreibst, Du hast den Vertrag unterschrieben zurückgeschickt, musst Du doch wissen, bei welchen Netzbetreiber oder Provider Du unterschrieben hast.


    In den Artikelbeschreibungen steht viel, massgeblich ist, bei welchem Anbieter Du wirklich unterschrieben hast.

  • Zitat

    Original geschrieben von juerglein
    Sorry, aber wenn Du schreibst, Du hast den Vertrag unterschrieben zurückgeschickt, musst Du doch wissen, bei welchen Netzbetreiber oder Provider Du unterschrieben hast.


    In den Artikelbeschreibungen steht viel, massgeblich ist, bei welchem Anbieter Du wirklich unterschrieben hast.


    Danke, man man man! daran habe ich nicht gedacht.


    Es ist Debitel.


    Damit es an Debitel versende, was muss ich dort schreiben? soll ich die Kopie des Vertrages nehmen und dort zusätzlich groß Widerruf drauf schreiben? :rolleyes:

  • Moin,


    also, es ist ein Verbundgeschäft über die Freischaltung eines Mobilfunkvertrages und Auszahlung einer prämie. Dieses ist NUR mit dem Vertragspartner (eBay Verkäufer) geschlossen. Hier ist der Kaufvertrag lt. eBay AGB zu Stande gekommen. Also ist auch nur ER Ansprechpartner. Dieser hat bei einem Widerruf auch Sorge zu tragen, den Vertrag zu stornieren.


    Bei einem Widerruf an debitel werden die nix machen. Grund: die dürfen erst stornieren wenn die Vertragsaufhebung vom Vermittler bestätigt wird. Also muss er eh informiert werden.

    Service-Anfragen telefonisch oder per Mail! Mail: service @ 24mobile .de
    24service GmbH | Hallerstraße 76 | 20146 Hamburg | Tel.: 040-605900315 Fax: 040-605900349
    HRB 107628 Amtsgericht Hamburg | Geschäftsführer: Thorsten Piontek | UST-ID: DE263358814

  • Zitat

    Original geschrieben von vesat
    Bei einem Widerruf an debitel werden die nix machen. Grund: die dürfen erst stornieren wenn die Vertragsaufhebung vom Vermittler bestätigt wird. Also muss er eh informiert werden.


    Es kann, meiner Meinung nach, nicht schaden Debitel zusätzlich zu informieren.
    Damit sind diese schon vorab informiert. Vielleicht erfolgt dann auch keine Freischaltung und man hat im Streitfall bessere Karten. Das es höchstwahrscheinlich Komplikationen geben wird is klar.


    tancor Grosses Kino sofort mit dem Anwalt drohen....


    Gruß Marco

  • @ vesat


    Schön, dass ein Profi Klärung bringt.


    Nach aktuellem Recht können Verträge ggf. sogar nach erster Aktivierung und Nutzung der SIM-Karte widerrufen werden hier etwas NEUES zum Widerrufsrecht


    Der Widerruf ist zu richten an:


    SG-Telekommunikation
    Stefan Göpfert
    Emser Str. 89
    12051 Berlin
    Telefon: 01522-2017281
    s.goepfert88@gmx.de


    Und gleichzeitig den Widerruf "ausschließt" (Eingangpost)



    Dennoch habe ich folgende Bedenken bei einem Widerruf gegenüber SG Telek.


    1. Dieser Widerruf muss dort ankommen (wohin schicken? Wenn die Adresse falsch ist, kommt er ungeöffnet zurück)


    2. Der Widerruf muss von SG Telek entsprechend verarbeitet werden...


    3. Der Antrag ist sicher bereits bei Debitel und die werden vermutlich nie entsprechende Info von SG Telek erhalten


    Interessant wäre, wohin wurde der Antrag geschickt? Eine der beiden bei ebay genannten Adressen oder an eine Dritte.


    Viele Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Es kann, meiner Meinung nach, nicht schaden Debitel zusätzlich zu informieren.
    Damit sind diese schon vorab informiert. Vielleicht erfolgt dann auch keine Freischaltung und man hat im Streitfall bessere Karten. Das es höchstwahrscheinlich Komplikationen geben wird is klar.


    tancor Grosses Kino sofort mit dem Anwalt drohen....


    Gruß Marco


    hm, ich kanns ja machen, kostenpunkt dazu: 130 exkl. mehrwertsteuer.. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von max4you

    Dennoch habe ich folgende Bedenken bei einem Widerruf gegenüber SG Telek.


    1. Dieser Widerruf muss dort ankommen (wohin schicken? Wenn die Adresse falsch ist, kommt er ungeöffnet zurück)


    2. Der Widerruf muss von SG Telek entsprechend verarbeitet werden...



    Interessant..... Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich besonders der 2. Punkt?


    Es heißt doch u.a. in dieser Belehrung:


    "Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


    Der Widerruf ist zu richten an:


    SG-Telekommunikation
    Stefan Göpfert...."


    Also: 2 Freunde (NICHT Famillie!!!) nehmen, die sich den Brief durchlesen, jeder bekommt eine Kopie, und alle 3 sehen, wie der Brief eingetütet wird, zur Post gebracht wird, und per Einwurfeinschreiben verschickt wird...


    Damit kannst du den Versand belegen, und die 2 Freunde belegen, dass in dem Briefumschlag auch wirklich ein Widerruf drinne war... Was danach kommt, ist doch nicht dein Problem. Die "rechtzeitige Absendung" ist dann doch erfolg. Punkt :-)

  • Also habe Widerruf jeztzt an SG-Tel und an Debitel (ich weiß, dass ich es nicht unb edingt machen muss, aber gemacht habe ich trotzdem).


    und nun ist das Warten angesagt.
    Das Problem dabei, was mache ich, wenn der Händler gar kein Feedback von sich aus gibt? wie lange kann er den Vertrag freischalten?
    Was mache ich, wenn der Händler trotz des Widerrufs die Unterlagen weiter an Debitel gibt.


    Habe übrigens den Brief mit Einschreiben abgeschickt :rolleyes:

  • Wie Vesat schon sagte, im Fall der Fälle, ist SG dein Vertragspartner und nur über ihn brauchst du gehen, um deine Rechtsansprüche durchzusetzen. Was die richtige Adresse betrifft: Es gibt ein gewisses Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht(auch online, bzw. schaust im Impressum nach). Dort ist die korrekte Adresse hinterlegt. Wenn SG Probleme macht, würde ich vorschlagen hart bleiben, weil die Drohungen mit Inkasso, Gericht usw. nur dazu führen, dass der Anbieter zahlen muss. Insbesondere der erstmalige gerichtliche Mahnbescheid ist vorerst mit nem Kostenvorschuss von Seiten des Antragstellers verbunden, so dass er diesen Schritt im Normalfall nicht mehr gehen wird. Wobei ich hier auch schon anderes erlebt habe. Wichtig ist immer generell, die Forderungen abzulehnen und die Schreiben nicht unbeachtet in der Ecke liegen zu lassen. So far....

  • Na, ja, wir werden mal sehen, was sich ergibt, denn die Bewertungen des Händlers lassen nichts gutes ahnen:


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