ich glaube ernsthaft das wenn überhaupt die 15% Rabatt gebucht werden können, das diese seitens o2 ganz schnell wieder storniert werden.
Chris
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ich glaube ernsthaft das wenn überhaupt die 15% Rabatt gebucht werden können, das diese seitens o2 ganz schnell wieder storniert werden.
Chris
ZitatOriginal geschrieben von wurstpeter
Komisch, ich dachte immer, man braucht zwingend eine digitale Signatur oder eine Papierrechnung für den Vorsteuerabzug, aber der Mensch im o2 Chat meinte grade:
Wobei ich es ja so verstanden hatte, dass bei SoHo eh immer Papierrechnung dabei ist?
Will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber wenn man die Rechnung aus dem Kundenbereich bei o2 herunterlädt, dann reicht das sehr wohl.
Mal abgesehen davon , woher will das FA wissen ob die Rechnung per E- Mail gekommen ist oder per Post, wenn ich sie ausdrucke...
Bei der digitalen Signatur gibts überhaupt keine Diskussion:
§14 UStG (Umsatzsteuergesetz)
[...]
(3) Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch
1. eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische
Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001
(BGBl. I S. 876), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S.
876) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder
2. elektronischen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der
Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen
Datenaustauschs (ABl. EG Nr. L 338 S. 98), wenn in der Vereinbarung über diesen
Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der
Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten.
Edit: das Missverständnis resultiert wohl aus dieser Umsatzsteuerrichtlinie (R 184a (2) UStR 2008):
Fordert das Finanzamt den Unternehmer zur Vorlage der Rechnung auf, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Unternehmer als vorläufigen Nachweis einen Ausdruck der elektronisch übermittelten Rechnung vorlegt. Dies entbindet den Unternehmer allerdings nicht von der Verpflichtung, auf Anforderung nachzuweisen, dass die elektronisch übermittelte Rechnung die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 UStG erfüllt.
Hab das "Dortmund-Angebot" heute Nachmittag wie auf
deren Webseite beschrieben fertiggemacht und
inkl. Gewerbenachweis zugefaxt.
Was soll passieren? Ist doch ´n offizieller o2-Shop..
Mal sehen, was sich in den nächsten Tagen da tut..
Papierrechnung kann ich doch sicher noch nachordern, oder ?
Greetz
EDIT: Habe um 19.05 Uhr vom Shopinhaber eine email-Bestätigung
erhalten, dass meine Bestellung morgen früh weiterbearbeitet wird.
ich habe heute schon ca. 20 mal versucht in dortmund anzurufen....da geht niemand ran! will wissen ob es reicht, wenn mein name auf der metro karte steht....die hauptkarte ist von meiner mom.....(also gleicher nachname)! oder muss der vertrag dann über sie laufen????
ZitatOriginal geschrieben von slang
Will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber wenn man die Rechnung aus dem Kundenbereich bei o2 herunterlädt, dann reicht das sehr wohl.
Mal abgesehen davon , woher will das FA wissen ob die Rechnung per E- Mail gekommen ist oder per Post, wenn ich sie ausdrucke...
Reicht nicht. Das sieht man am Papier und an dem Code des Versenders. Viele FA Sachbearbeiter erkennen es in Verbindung mit einem Kontoauszug an, aber Sie müssen es nicht...
Reicht ihr eure Rechnungen beim FA ein? Ok, zu Beweiszwecken bei einer Betriebsprüfung dürfte Bedarf bestehen. Aber selbst da wird vermutlich nichts passieren. Doch generell ... Abbuchung auf dem Konto + digitale Rechnung / ausgedruckte Rechnung. In Sachen Vorsteuerabzug wieder ein anderes Thema.
Alter Schuh: Wer unbedingt eine Papierrechnung benötigt, kann diese gegen Gebühr beantragen / als SoHo Kunde kostenfrei.
Ansonsten gilt immer noch: Wo kein Kläger, da kein Richter
Viele Grüße
ZitatOriginal geschrieben von max4you
Reicht ihr eure Rechnungen beim FA ein?
Früher hab ich das gemacht. Seitdem ich Buchhalter und Steuerberaterin hab, kräht kein Hahn mehr danach
Aber mostwanted hat natürlich recht. Eigentlich brauchst Du die im Orginal oder Signiert ...
ZitatOriginal geschrieben von Morpheus_05
ich habe heute schon ca. 20 mal versucht in dortmund anzurufen....da geht niemand ran! will wissen ob es reicht, wenn mein name auf der metro karte steht....die hauptkarte ist von meiner mom.....(also gleicher nachname)! oder muss der vertrag dann über sie laufen????
einmal nachdenken? ... wenn Dein Name auf einer Metro-Karte steht (und Du aber nicht die Hauptkarte hast) heißt dass noch lange nicht, dass Du ein Gewerbe angemeldet hast ... dürfte also nicht ausreichen, um in den Business-Tarif zu kommen!
Selbst wenn es der Dortmunder O2 Shop akzeptiert, so werden die Rabatte von O2 eingepflegt und dort wird auch die Entscheidung getroffen!
Kann o2 überhaupt erkennen, dass es sich um eine Zweitkarte handelt? Offensichtlich wäre das ja nur, wenn daie Bezeichnung des Unternehmens den Namen des Inhabers enthält.
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