Sicher kann man darüber streiten, damit verdienen wir ja unser Geld
Nachdem es zu der hier von mir vertretenen Ansicht aber auch Rspr. gibt - wenn auch keine obergerichtliche - wird o2 darüber nun vielleicht auch mal nachdenken müssen:
LG Kiel, Urt. v. 25.03.2009, Az. 5 O 206/08