ZitatOriginal geschrieben von qwqw
Na in der Fussnote 1 zur Superflat Allnet:
"Wenn Sie in einem Abrechnungszeitraum bei Abrechnung im 60/1-Takt mehr als 15.000 Minuten für nationale Standardgespräche verbrauchen, dürfen wir das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen."
Das ist klar. Ich meinte das mit der Kuendigung nach 9000 Minuten.
Zitatdie Vistreameinwahl für kostenlose Gespräche in die Türkei in fast allen AGB aller Anbieter für längere Gespräche direkt oder indirekt untersagt ist.
Aha? Das ist ja mal was ganz innovatives Was ist lang und was ist kurz? Und auch hier wieder die Frage: Wo steht's?