O2 Flatrate in alle Netze für 40 Euro

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Na in der Fussnote 1 zur Superflat Allnet:
    "Wenn Sie in einem Abrechnungszeitraum bei Abrechnung im 60/1-Takt mehr als 15.000 Minuten für nationale Standardgespräche verbrauchen, dürfen wir das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen."

    Das ist klar. Ich meinte das mit der Kuendigung nach 9000 Minuten.

    Zitat

    die Vistreameinwahl für kostenlose Gespräche in die Türkei in fast allen AGB aller Anbieter für längere Gespräche direkt oder indirekt untersagt ist.

    Aha? Das ist ja mal was ganz innovatives :) Was ist lang und was ist kurz? Und auch hier wieder die Frage: Wo steht's?

  • "Standleitungsähnlich"


    So oder so ähnlich ist die Formulierung in ALLEN AGB der Anbieter von Fullnetflatrates

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Ich glaube gwerbliche Nutzung ist auch, wenn du alle Mobilnummern in Deutschalnd anrufen würdest, um zu fragen, ob die Leute an dem neuen Abo interessiert sind...., dazu musst du dein Telefon nicht verleihen. Die Anbieter dürfen ja bei einem Privatvertrag auch von vornehmlicher privater Nutzung ausgehen.


    Hier geht es nicht um Privatkundenverträge oder Geschäftskundenverträge. Wie sollte deiner Meinung nach dann ein Geschäftsmann mit seinen Kunden/Lieferanten mobil kommunizieren? Dies zu untersagen ist nicht die Intention gewerblicher Nutzungsverbote. Überprüfe doch mal deine Denkweise.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    "Standleitungsähnlich"

    Gut, das duerfte doch etwas andres sein als ab und an mal laengere Gespraeche.

  • Ich habe nicht geschrieben dass er gewerblich im Sinne der AGB gehandelt hat, sondern seine Definition von gewerblich ggf. nicht ganz korrekt war. Wenn ich eine Flatrate zu Gewinnerzielungszwecken für einen Betrieb anwende, reicht es nicht aus, dass nur Dritte gegen Entgelt den Vertraganschluss nutzen. Aber es wird schon ein recht schwieriges Thema. Für Internet-PCs im Betrieb (die auf eigener Rechnung laufen) sind ja auch keine GEZ Gebühren zu lassen, weil sie gewerblich genutzt werden - und das nicht von den Kunden.
    Und was o2 unter Nebenleistungen und Gewerbe versteht und die Richter sind ja bekanntlich ggf. immer ganz verschiedene Dinge.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    "Standleitungsähnlich"


    So oder so ähnlich ist die Formulierung in ALLEN AGB der Anbieter von Fullnetflatrates

    9000 Minuten sind gerade mal 21% eines Monats, das ist wohl keinesfalls "Standleitungsähnlich".

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    1. Ich habe nicht geschrieben dass er gewerblich im Sinne der AGB gehandelt hat, sondern seine Definition von gewerblich ggf. nicht ganz korrekt war. Wenn ich eine Flatrate zu Gewinnerzielungszwecken für einen Betrieb anwende, reicht es nicht aus, dass nur Dritte gegen Entgelt den Vertraganschluss nutzen.


    2. Aber es wird schon ein recht schwieriges Thema. Für Internet-PCs im Betrieb (die auf eigener Rechnung laufen) sind ja auch keine GEZ Gebühren zu lassen, weil sie gewerblich genutzt werden - und das nicht von den Kunden.
    Und was o2 unter Nebenleistungen und Gewerbe versteht und die Richter sind ja bekanntlich ggf. immer ganz verschiedene Dinge.


    1. Du verstehst es nicht. Gewerbliche Nutzung IST NICHT, wenn ich einem Kunden am Telefon etwas verkaufe. Gewerbliche Nutzung IST, wenn ich die Telefondienstleistung weiter verkaufe.


    2. Der Grund warum die GEZ keine Gebühren für Firmen-PCs abzocken kann, ist, weil Firmen PCs wohl kaum zum ARD und ZDF kucken benutzt werden, das ist ein ganz anderes Thema.

  • Und wer nur von 8 bis 16 Uhr telefoniert außer Wochende hat ja auch nur 25 % mit seiner Standleitung. Ich glaube bei Richtern und Unternehmen steht immer der Durchschnittswert des normalen Kunden im Vordergrund der Sichtweise: Wenn alle Kunden nur zwei Minuten telefonieren, sind 500 Minuten schon mißbräuchlich.
    Aber das Problem, dass o2 bereits vor Jahren Genion-M-Kunden kündigte, die zuviel ins eigene Netz telefonierten etc. und die AGB immer sehr schwammig und meistens in den entsprechenden Passagen entweder unwirksam sind oder von den Unternehmen falsch interpretiert werden (o2 Nebenleistungen, zu denen auch mal SMS gehörten), ist ja seit jeher bekannt...

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von gasmann2000
    9000 Minuten sind gerade mal 21% eines Monats, das ist wohl keinesfalls "Standleitungsähnlich".



    *gähn*, sieht ausser Dir wohl keiner so.... :D

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    *gähn*, sieht ausser Dir wohl keiner so.... :D


    "Eine Standleitung ist eine permanente (dauerhaft stehende) Verbindung zweier Kommunikationspartner über ein Telekommunikationsnetz. Im Gegensatz zu einer Wählleitung steht der gesamte Übertragungsweg immer zur Verfügung.


    Über die Verbindung können Daten jeder Art übertragen werden, beispielsweise analoge (z. B. Telefongespräch) oder digitale (z. B. Datendirektverbindung).


    Typisch sind 98,5 % Verfügbarkeit aufs Jahr für Kupferleitungen, 99,5 % auf Glasfaser.


    Quasi-permanente Leitungen mit regelmäßiger Zwangstrennung wie sie z. B. die Deutsche Telekom anbietet, sind keine Standleitungen."

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