Ab heute Bürgerabstimmung für Rauchverbot nur in Bayern?

  • Zitat

    Original geschrieben von der-kilian
    Meiner Meinung nach haben es die Nichtraucher, die ja den größten Teil des Marktes darstellen (so um die 70%) nicht geschafft den Markt zu regulieren.


    Da die Auswahl einer Lokalität in den seltensten Fällen eine Individualentscheidung darstellt, bricht diese Idee schon sobald man einen Raucher in einer Gruppe hat. Natürlich kann man sich auch sozial von Rauchern abgrenzen, aber dies ist ja gar nicht wünschenswert. Für mich heißt es oft eine Entscheidung zwischen meiner Gesundheit und sozialen Kontakten zu einigen Personen zu treffen. Auf so einer Basis kann man nicht von einem freien Markt sprechen, es wäre etwa so als würdest du Drängler auf Autobahnen befürworten, weil Leuten denen es nicht passt diese Autobahnen ja meiden könnten.

  • das Problem der ganzen entscheidungen ist, dass man dort hingehen muss.


    Wenn man umgekehrt abstimmen müsste, dass alles so bleiben soll für die Raucher da es sonst ein Rauchverbot gibt würde es funktionieren.

  • Wir hatten bislang ja nur das VolksBEGEHREN, hier ist es wirklich so, dass nur diejenigen unterschreiben müssen, die etwas (in diesem Fall das RAuchverbot) bewirken wollen. Das waren ausreichend viele (in Bayern 10% der Wahlberechtigten).


    Danach kommt der VolksENTSCHEID, hier müssen alle wahlberechtigten Bürger abstimmen. Die einfache Mehrheit reicht aus. In dem Fall müssen also vorallem die Raucher-Freunde zur Abstimmung gehen, wenn sie das Rauchverbot verhindern wollen.

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
    Die Einrichtung von Raucherräumen in der Gastronomie soll weiter zulässig ein.


    Wie kommst du zu dem Schluss? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
    Das steht so im (Gesetzes-) Entwurf.


    Wo steht das denn deiner Meinung nach im Text (der ja im westlichen identisch mit dem alten Gesetz vor der Lockerung ist)- oder meinst du einen anderen Entwurf? :confused:
    Falls du "Art. 6 Raucherraum, Raucherbereich" meinst, so sind Gaststätten explizit ausgenommen:

    Zitat

    Satz 1 gilt nicht für [...] sowie nicht für Einrichtungen nach Art. 2 Nrn. 6 bis 8 .

  • Danke, dass du meine "Leseschwäche" korrigiert hast. Du hast natürlich vollkommen recht. Es ist alles so, wie es sein sollte. :top:

  • Warum richtet man nicht ein Volksbegehren auf ein komplettes Verbot nikotinhaltiger Genussmittel?


    Bei 70% Nichtrauchern hätte es die gleiche Chance wie das auf ein Rauchverbot in Kneipen. Nur fände ich das ausnahmsweise wirklich sinnvoll - würde doch dadurch innerhalb einer einzigen Generation das gesamte Problem an der Wurzel beseitigt.


    Bei gleicher Gelegenheit könnte man noch andere Punkte aufnehmen ... etwa ein komplettes Verbot von Alkohol, von Minaretten, lärmender Kinder, Strompreiserhöhungen etc.


    Dann würden wir schnell merken, warum man sich bei der Einführung der Demokratie in der BR Deutschland zunächst bewusst gegen das Instrumentarium des Volksentscheids entschieden hatte ...

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