aufgerubbelte CallNow-Karte abgelaufen

  • Hallo,


    danke für die vielen Tipps. :) Aber so ganz blick ich noch nicht durch, wer jetzt recht hat. :confused:


    Ich weiß zwar nicht mehr genau, wann ich die Karte gekauft hab, aber ich das ist mit Sicherheit keine 3 Jahre her. Ich denke so ca. 1 bis 1,5 Jahre. Aber das Problem ist natürlich, das ich das nicht beweisen kann...


    Macht es Sinn, in einen Vodafone-Shop zu gehen? Oder sind das nicht sowieso alles so Franchise-Läden, die das nicht selbst entscheiden können?


    Sebastian

  • Es gibt eine Reihe von direkten Vodafoneshops und auch eine Reihe von Partnern. Da kannst Du einfach mal fragen bzw. im www bei Vodafone schaun. Ansonsten steht es ab und an auch im Schaufenster, ob es ein Partner ist (sprich Inhaber ist ...).


    Wenn Du wissen willst wer Recht hat, dann schau ins BGB oder suche mal unter go... unter Telefonkarten etc. Aber verjähren ist in D nicht mehr. Ist auch in der Rechtsprechung durch. Jetzt kommt es nur noch darauf an, ob Du das Guthaben aufladen lassen kannst oder ausgezahlt bekommst. Verlust ist es aber in beiden Richtungen nicht. Evlt, musst Du die Rubbelkarte einschicken oder abgeben (bitte immer mit Quittung und vorher kopieren).

  • Die Quittung wird er bestimmt nicht mehr haben ...

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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  • Ich glaube, es geht beim Abgeben um eine Empfangsquittung ;)


    Ich habe hier gerade eine Rubbelkarte von VF. Dort steht:


    "Einlösbar bis: 03/12. Danach erstattet der Verkäufer gegen Rückgabe dieser Karte bei unbeschädigtem Rubbelfeld binnen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren ab dem oben genannten Datum den Kaufpreis abzgl. eines Bearbeitungsentgeltes von 5 Euro. ..."


    Da im vorliegenden Fall das Rubbelfeld nicht mehr unbeschädigt sein dürfte, kann wohl nur VF direkt helfen. Auflade- und Seriennummer sind wohl die relavanten Details, damit würde ich mich per Mail an den VF-Service wenden - recht freundlich, versteht sich.


    Der Text lässt aber vermuten, dass Verjährung durchaus eintreten kann (darauf verweist T-com inzwischan auch bei normalen Telefonkarten) und andererseits die nachträgliche Auszahlung oder Aufladung mit Gebühren verbunden sein könnte, was einen Guthabenteilverlust bedeuten würde. Ob man dagegen zivilrechtlich vorgehen kann, ist eine andere Frage (auch eine des angemessenen Aufwandes).

  • Zitat

    Original geschrieben von Carponaut_Stefan
    Teletim schrieb:
    >Die meisten Gutscheine sind wie Inhaberschuldverschreibungen (nach § 793 BGB) zu behandeln.


    Sind es denn Gutscheine? Ist in den Rubbelkarten bzw. Kassenbons mit Nummer drauf irgendein Wert verkörpert?


    Ist das jetzt ernst gemeint?


    Zitat

    Original geschrieben von Carponaut_Stefan
    Bei vielen Billigheimer-Prepaidanbietern [...]


    So gesehen ist die Rubbelkarte kein Gutschein, sondern eine Quittung - Leute die bei o2 Easy-Money-Karten haben und sich diese auszahlen lassen wollen, sind ja zuweilen mit dem Ansinnen von o2 konfrontiert, Quittungen für "Echtgeld-Aufladungen" auch Jahre nachträglich beizubringen.


    In dem Moment wo du den Code/die Karte einlöst, wird sie ja zu einer "Anzahlung auf Mobilfunkdienstleistungen" (=Guthaben)


    Zitat

    Original geschrieben von Carponaut_Stefan
    Und weil das Wort von der Inhaberschuldverschreibung fiel: manche, wie eben z.b. Vodafone, aber auch bei Tchibo las ich schon aehnliches, drucken einen Text auf ihre Rubbelkärtchen der solche Assoziationen wecken soll. Ob man aus einem Stück Plastillin durch intensives Kneten eine Billardkugel machen kann ist mal dahingestellt ... jedenfalls weiss ich von Schecks (die den Inhaberschuldverschreibungen meiner bescheidenen Ansicht nach am nächsten kommen), [...]


    Schecks sind gesetzlich geregelt im ScheckG. Gutscheine/Aufaldekarten/Aufladecodes nicht. Daher muss der Jurist etwas suchen, was dem am nächsten kommt. Und das ist nun mal die Inhaberschuldverschreibung.


    Zitat

    Original geschrieben von Carponaut_Stefan
    EDIT: Beispiel Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs:


    Schlechtes Beispiel, da ganz andere Situtation. Mit dem Kauf der Karte ist direkt die Leistung der Beförderung in einem bestimmten Tarif/Strecke verbunden.

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