o2 kündigt o2o bei regelmäßiger Vielnutzung?

  • Zitat

    Original geschrieben von gijan
    Wobei wir da dann schon wieder beim Thema "gewerbliche Nutzung" sind.


    Es ist ja in keinem Fall gewerbliche Nutzung, wenn man sein Telefon für sein Gewerbe hernimmt, wenn das Gewerbe aus etwas anderem besteht, als die Airtime des Netzbetreibers weiter zu veräußern. Das wäre dann in der Tat gewerbliche Nutzung. Ist man allerdings im Im- und Export zuständig, gilt das nicht. ;-)

  • sicher?!


    Zitat

    Original geschrieben von gasmann2000
    Ich telefoniere so ca. 14 Stunden mit sparruf nach Tuerkei am Tag, , da muss man so ne eplus handynummer anrufen und dann weiterleiten. Komme so auf 25000 Minuten im Monat, je nachdem. Geht mit O2o einwandfrei seit ein paar Monaten.


    Hier steht wies geht> http://sparruf.de/kostenlos/


    :rolleyes:
    glaub' dir nicht :D
    sparruf ist an die uebermittelte rufnummer gekoppelt
    es gibt ein bestimmtes minutenkontingent pro 24h
    liegt bei ca 60-120minuten je nach ziellaendern

  • Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Es ist ja in keinem Fall gewerbliche Nutzung, wenn man sein Telefon für sein Gewerbe hernimmt, wenn das Gewerbe aus etwas anderem besteht, als die Airtime des Netzbetreibers weiter zu veräußern. Das wäre dann in der Tat gewerbliche Nutzung. Ist man allerdings im Im- und Export zuständig, gilt das nicht. ;-)


    Ich habe gewerbliche Nutzung immer im Sinne von man nutzt den Anschluss überwiegend für geschäftliche Zwecke verstanden und das wäre hier ja eindeutig der Fall.

  • Zitat

    Original geschrieben von storm514
    Ich habe gewerbliche Nutzung immer im Sinne von man nutzt den Anschluss überwiegend für geschäftliche Zwecke verstanden und das wäre hier ja eindeutig der Fall.


    Richtig. Wer telefoniert schon 14 Stunden täglich für private Zwecke?
    Da dürfte man dem Anbieter gegenüber doch schon ordentliche Argumentationsprobleme haben.

  • Ich meine, dass unter gewerblicher Nutzung folgendes Verstanden wird:


    Der Kunde eines Netzbetreibers verkauft die Airtime, sprich z.B. die Gesprächsminuten, an Endverbraucher weiter. Wenn das ohne die Genehmigung des Netzbetreibers über irgendwelche Boxen mit Hilfe von normalen Verträgen stattfindet, liegt gewerbliche Nutzung vor und das kann laut AGB unterbunden werden.


    Wenn jemand jedoch für sein Gewerbe, z. B. Teppichhandel, jeden Tag 14 Stunden in die Türkei telefoniert, um seine Geschäfte zu organisieren, ist er eventuell Buisinesskunde, aber es liegt kein gewerblicher Mißbrauch des Telefonvertrages vor.


    Man sollte dies unterscheiden. Nicht jeder Kunde, der seinen Vertrag beruflich nutzt, setzt ihn als Gewerbe ein.

  • Zitat

    Original geschrieben von slang
    Also gewerbliche Nutzung liegt meiner Meinung nach vor wenn man das Handy halt geschäftlich benutzt, also seine Kunden oder Geschäftspartner zum Beispiel anruft.


    Dann hätte ja jeder Anbieter schon bei einem geschäftlichen Telefonat ein Kündigungsrecht. Das kann es nicht sein. Siehe z.B. die Simyo AGB Punkt 9.7 und 9.8.


    Aber ist ja jetzt auch egal.

  • Sagen wir's einfach: Wenn ich mein Handy an einen Dritten verleihe und von diesem für das Telefonieren mit meinem Handy Geld verlange ist das gewerbliche Nutzung.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Richtig. Wer telefoniert schon 14 Stunden täglich für private Zwecke?
    Da dürfte man dem Anbieter gegenüber doch schon ordentliche Argumentationsprobleme haben.


    Glaub mir, es gibt solche Gestörten, die wirklich in diesen Dimensionen und noch sehr weit darüber hinaus "telefonieren" - wenn man das noch so bezeichnen kann... - nen Job scheint diese Klientel aber sicher nicht zu haben... :flop:

    Ich bin hier Privat unterwegs und alles was ich schreibe ist meine persönliche Meinung bzw. mein Empfinden.

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