ZitatOriginal geschrieben von gijan
Wobei wir da dann schon wieder beim Thema "gewerbliche Nutzung" sind.
Es ist ja in keinem Fall gewerbliche Nutzung, wenn man sein Telefon für sein Gewerbe hernimmt, wenn das Gewerbe aus etwas anderem besteht, als die Airtime des Netzbetreibers weiter zu veräußern. Das wäre dann in der Tat gewerbliche Nutzung. Ist man allerdings im Im- und Export zuständig, gilt das nicht.