Zitat
Amen.
Und jetzt zeig mir die Stelle im StGB gegen die hier verstoßen wurde.
Man sollte sich vor Augen halten, dass es sich um eine Werbeaktion handelt, die von Neckermann mit großem Brimborium umworben wurde. Glaubt einer von euch, dass sich da keiner im Vorfeld Gedanken gemacht hat ?!
Unabhängig davon ist dem armen Arcandor Konzern, der selbstverständlich immer gesetzes- und steuerkonform agiert und nur sozialverträgliche Entscheidungen trifft - ohne auf die Interessen der AG zu achten - durch meine Machenschaft kein Schaden entstanden, zumal ich selbstverständlich für die Frachtkosten aufkommen werde.
Flashy