ZitatOriginal geschrieben von Luckyheart
....was hat das jetzt mit der Widerrufsfrist zu tun ??? Die ist doch egal zunächst. Erstmal abwarten was bis wann geliefert wird.....danach kann ich immer noch sehen, was ich von der Bestellung "behalte" oder nicht....wichtig ist doch nur, das ich vorläufig nichts zahlen brauche (da Zahlpause) und mal sehen, wie der Grund der evtl. Weigerung von Neckermann für die Gewährung des Kaufpreises bei nicht rechtzeitiger Lieferung aussieht....
Ganz viel? Was nützt dir eine Zahlpause von 77 Tagen, wenn dein Widerrufsrecht erloschen ist und Neckermann erst im Februar sagt: "Wetterbedingt konnte die Ware nicht rechtzeitig ausgeliefert werden" ? Nichts! Mal abgesehen davon, dass du dann 2 Monate später die Ware bezahlen kannst.
Ansonsten sollte es doch kein Thema sein innerhalb von 14 Tagen (ggf. halt nach verspätetem Erhalt der Ware ) ob es Wetterbedingt / "Wegen höherer Gewalt " nicht rechtzeitig kam. Hier nützt dir die 77 Tage Zahlpause doch nur etwas, wenn sich dadurch dein Widerrufsrecht verlängert.