Oder ggf. an teltarif.de wenden: http://www.teltarif.de/teltarif-hilft/
Bild Mobil zahlt kein Restguthaben nach Kündigung oder Portierung aus!
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Re: Re: Bild Mobil zahlt kein Restguthaben nach Kündigung oder Portierung aus!
ZitatOriginal geschrieben von rmol
Wenn er aber tatsächlich diese Klausel
unterschrieben hat, dann dürften auch die AGB nichts mehr nützen.
"Verzichtserklärung" würde dann ausgelegt werden als Verzicht auf die Nummer und Verzicht auf das Restguthaben.Falsch, da er einen Anspruch auf Portierung hat und es nur dieses Formular gibt sind alle weiteren rechtswidrigen Klauseln nichtig. Zudem gilt das BGB (Bereicherungsrecht) und eben die BGH-Urteile, die das seit jeher geltende Recht nur nochmal ausgedrückt haben für die Mobilfunkanbieter, dass eben nicht nur Telekom-Telefonzellenkarten nicht verfallen dürfen..
Und ob er einfach so während des Vertrages die heiligen AGB aushebeln darf, a la ab morgen bezahle ich nichts mehr und telefoniere umsonst, Datum, Unterschrift
Stand doch mal auf einem Cellway-Vertrag: "Mit dem Antrag verzichte ich auf mein 14 tägiges Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz", dass stand da nicht lange -
Ich hatte vor ein paar Monaten die gleichen Probleme mit Bildmobil. Hatte extra die Klausel auf dem Formular durchgestrichen, in der man auf das Restguthaben verzichten soll. Folge war, das Portierungsformular wurde nicht akzeptiert, da Bildmobil angeblich nur Formulare ohne Streichungen und Ergänzungen akzeptiert.
Dann habe ich denen geschrieben, dass laut Bildmobil AGB eine Auszahlung des Restguthabens vorgesehen ist. Antwort von Bildmobil: es wird kein Restguthaben ausgezahlt. Das Spielchen ging hin und her über Wochen. Bildmobil hat meine Nummer nicht freigegeben. Ein Brief an die GF von Moconta blieb bis heute unbeantwort.
Da ich meine Nummer aber unbedingt mitnehmen wollte (da auch ursprünglich zu Bildmobil portiert), habe ich mich nach Monaten des Hinhaltens nötigen lassen, das Original Formular zu unterschreiben.
Mein Fazit: Nie wieder Bildmobil. Die halten sich im vorliegenden Fall noch nicht mal an ihre eigenen AGB. :flop:
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Genau so habe ich das erwartet ...
... wäre wohl Zeit, dass das mal gerichtlich geklärt wird, ob bei ausgehender Portierung das Restguthaben einbehalten werden darf!
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Zitat
Original geschrieben von Lagoon08
Genau so habe ich das erwartet ...... wäre wohl Zeit, dass das mal gerichtlich geklärt wird, ob bei ausgehender Portierung das Restguthaben einbehalten werden darf!
Das wurde ja schon gerichtlich geklärt, nur noch nicht mit Bildmobil. Das dürfte mit Rechtsschutzversicherung im Rücken ein leichter Gang werden. -
Könnt Ihr mal das Verzichtsschreiben mal zum Donwload einstellen bzw. an Pepaidwiki geben. Hab' es weder bei Bildmobil noch bei Prepaidwiki gefunden, würde es mir aber gerne mal im Original anschauen.
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Zitat
Original geschrieben von igel-online
Das wurde ja schon gerichtlich geklärt, nur noch nicht mit Bildmobil. Das dürfte mit Rechtsschutzversicherung im Rücken ein leichter Gang werden.
Da bin ich nicht so sicher ... :confused: Eplus jedenfalls hatte sich da kürzlich genauso eckig. Die zahlen Guthaben grundsätzlich aus, aber eben nicht bei ausgehender MNP. -
Würde die Datei gerne als Anhang an meinen Beitrag dranhängen, ist mir aber nicht erlaubt hier.
Warum auch immer.Edith meint noch:
Habe die Datei incl. des zugehörigen Mailtextes bei Prepaid-Wiki hochgeladen.
Hab dort den selben Benutzernamen. -
Vielleicht sollte sich der TE mal an "Bild kämpft für Sie" wenden.
Anscheinend braucht Bildmobil erst mal ein rechtskräftiges Urteil.
Ich habe auch noch 4 Bildmobil Karten mit je 5,-€ Startguthaben aus Gratisaktionen. Da das lt. AGB nicht ausgezahlt wird, werde ich alles abtelefonieren oder für Gewinnspiel SMS verwenden und dann die Karte in die große Schublade legen. -
Re: Re: Re: Bild Mobil zahlt kein Restguthaben nach Kündigung oder Portierung aus!
ZitatOriginal geschrieben von qwqw
Falsch, da er einen Anspruch auf Portierung hat und es nur dieses Formular gibt sind alle weiteren rechtswidrigen Klauseln nichtig. Zudem gilt das BGB (Bereicherungsrecht) und eben die BGH-Urteile, die das seit jeher geltende Recht nur nochmal ausgedrückt haben für die Mobilfunkanbieter, dass eben nicht nur Telekom-Telefonzellenkarten nicht verfallen dürfen..
habe jetzt eine ähnlich lautende und als allgemein bezeichnete Verzichtserklärung bei Prepaid-Wiki gefunden...
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