Bild Mobil zahlt kein Restguthaben nach Kündigung oder Portierung aus!

  • Hallo,


    zum 13.12. werde ich meine Bild-Mobil-Nummer zu Simyo portieren.


    Ich habe gleichzeitig auch einen Antrag auf Rückzahlung des restlichen Guthabens gestellt, der rigoros abgelehnt wird.
    Habe diesbezüglich heute folgende mail bekommen:


    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    Sehr geehrter Herr XXXXX,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Wir bestätigen Ihnen die Kündigung zum 13.12.2009
    Ihr Kontostand beträgt: 68,48 Euro
    Zum Portierungszeitpunkt muss der Kontostand ein Guthaben in Höhe der
    Portierungskosten (24,95 Euro) aufweisen.


    Eine Rückerstattung des Restguthabens ist bedauerlicherweise nicht
    möglich.


    Sie haben mit Beantragung der Portierung auch volgenden Punkt auf der Verzichtserklärung akzeptiert:


    "Sollte sich bei der Portierung der Rufnummer noch ein Restguthaben auf
    der bisher von mir genutzten SIM-Karte befinden,verzichte ich mit
    Unterzeichnung dieser Erklärung auf meinen Rückforderungsanspruch bis zu
    Höhe des Restguthabens."



    Mit freundlichen Grüßen


    Nancy Donat


    BILDmobil-Kundenbetreuung
    Rufnummernportierungs-Team



    BILDmobil - Postfach 65 04 12 - 66143 Saarbrücken - http://www.bildmobil.de -
    E-Mail: service@bildmobil.de - Kurzwahl: 1144 (kostenlos bis zur
    Aktivierung der SIM-Karte, dann 0,49 EUR/Min., aus dem dt. Mobilfunknetz
    mit BILDmobil) - Festnetz: 09001/11 44 01 (0,49 EUR/Min. aus dem dt.
    Festnetz der DTAG) - BILDmobil ist eine Marke der Axel Springer AG.
    Leistungserbringer der BILDmobil-Mobilfunkdienstleistung ist
    ausschließlich die moconta GmbH - Amtsgericht Gütersloh HRB 7491 -
    Geschäftsführer: Claudia Rappold, Burkhard - Wussow - Eutelis-Platz 2 -
    40878 Ratingen - USt-ID: DE252137209 - http://www.moconta.de - Bankverbindung:
    Commerzbank AG Gütersloh - BLZ 478 400 65 - Konto-Nr. 15 80 695
    ------------------------------------------------------------------------------------------------

    Einmal Löwe - Immer Löwe!


    Vertrauensliste: 33x Liste IV, 9x Liste V

  • Na ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Ich nenne nur mal das Stichwort, ungerechtfertigte Bereicherung. Deshalb habe ich eine Rechtsschutzversicherung, es sind nämlich leider immer die kleinen Dinge (Servicepauschale bei Widerruf hier, Nichtrückzahlung von Guthaben da), welche am häufigsten vorkommen.


    Edit: Bei loop war es mal aus technischen Gründen nicht möglich, das Restguthaben auszuzahlen. Wahrscheinlich hatten sie bei o2 gerade kein Handy zur Verfügung, um den Restguthabenstand abzufragen oder o2 war pleite und es konnte von der Bank kein Geld an den Kunden zurückgezahlt werden, da das o2-Konto leer war...

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Habe eben mal bei Bild Mobil angerufen und auf das Urteil verwiesen.
    Kommentar:
    Diese Urteile betreffen ausschließlich Vodafone und o2.
    Hat mit BildMobile nichts zu tun.
    Außerdem beträfe dieses Urteil den Verfall von Guthaben wegen nichtnutzung der Karte, nicht aber das Restguthaben bei Portierung der Nummer.

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  • Das Gleiche ist mir mit T-Mobile Xtra passiert. Es wurde bei der Portierung mitgeteilt, dass ich auf das, die 25 Euro überschreitende Guthaben verzichte.
    Ist wohl Usus, widerspricht aber der Reglung, dass Guthaben nicht verfallen darf.

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Re: Bild Mobil zahlt kein Restguthaben nach Kündigung oder Portierung aus!


    Zitat

    Original geschrieben von OllerLoewe
    Sie haben mit Beantragung der Portierung auch volgenden Punkt auf der Verzichtserklärung akzeptiert:


    "Sollte sich bei der Portierung der Rufnummer noch ein Restguthaben auf
    der bisher von mir genutzten SIM-Karte befinden,verzichte ich mit
    Unterzeichnung dieser Erklärung auf meinen Rückforderungsanspruch bis zu
    Höhe des Restguthabens."


    hier sagt BildMobil ja selber, dass es einen Rückforderungsanspruch gibt..


    Es war wohl ein Fehler, die Verzichtserklärung mit dieser Klausel zu unterschreiben, ich hätte sie durchgestrichen.

  • Re: Re: Bild Mobil zahlt kein Restguthaben nach Kündigung oder Portierung aus!


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Es war wohl ein Fehler, die Verzichtserklärung mit dieser Klausel zu unterschreiben, ich hätte sie durchgestrichen.


    Klar, hätte man so probieren können - die Portierung wäre aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dann verweigert worden. Wer sitzt da wohl am längeren Hebel ...?


    Ich hatte diesbezüglich ein Tänzchgen mit Eplus - am Ende habe ich das recht hohe Guthaben dem Erhalt der Rufnummer vorgezogen ... :cool:

  • Hier ein Auszug aus den Bilmobil AGB


    http://www.bildmobil.de/agb.html


    6.7 Nach der Kündigung wird ein eventuell vorhandenes Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte erstattet, wenn der Kunde sich im Wege eines schriftlichen Antrags als Berechtigter legitimiert. Eine Erstattung erfolgt nicht, soweit das Restguthaben auf einem bei Kauf der SIM-Karte gewährten Startguthaben beruht.


    Wäre schön, wenn die Leute Ihre AGB kennen würden.

  • Das mussten Sie wohl reinschreiben, weil alles andere wohl nicht legal gewesen wäre, einschließlich nicht festzulegen, wie oder das ausgezahlt werden muss.


    Der TE soll doch einfach per Einschreiben und Unterschrift die Auszahlung beantragen.
    Das Schlagwort heißt hier nicht AGB, BGB oder RegTP, sondern besonders gerne hören die Anbieter das Wort Wettbewerbsverzerrung und Kartellbehörde ;)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Re: Bild Mobil zahlt kein Restguthaben nach Kündigung oder Portierung aus!


    Wenn er aber tatsächlich diese Klausel

    Zitat

    Sollte sich bei der Portierung der Rufnummer noch ein Restguthaben auf der bisher von mir genutzten SIM-Karte befinden,verzichte ich mit Unterzeichnung dieser Erklärung auf meinen Rückforderungsanspruch bis zu Höhe des Restguthabens.


    unterschrieben hat, dann dürften auch die AGB nichts mehr nützen.
    "Verzichtserklärung" würde dann ausgelegt werden als Verzicht auf die Nummer und Verzicht auf das Restguthaben.

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