Problem beim Widerruf

  • Hallo,


    ich bräuchte mal eure Hilfe, sowohl im TT als auch bei Google habe ich keinen identischen Fall gefunden bis jetzt. Und zwar geht es darum: Ich habe am 08. Oktober bei Ebay ein Handy für 420€ plus 6,99€ Versand bei einem Händler gekauft und sofort per PayPal bezahlt. Geliefert wurde das Gerät dann wesentlich später als versprochen am 18. Oktober, aufgrund eines Urlaubs konnte ich es aber erst am 25.10. abholen. Da ich das Gerät aber früher brauchte, hab ich es zwischenzeitlich woanders gekauft und das andere wieder weggeschickt. Und nun fängts an:


    -Am 27. Oktober habe ich den Widerruf über Ebay eingeleitet, sowie das Paket versichert via DHL zurückgesendet, inkl. Widerrufsschreiben mit Bankverbindung für die Rücküberweisung. Einen Tag später kam das Paket dort an!
    -Am 04. November habe ich den Händler angerufen, um mich zu erkundigen, ob alles passen würde. Ein Verkäufer meinte lediglich, das Paket sei angekommen und innerhalb von 30 Tagen würde ich die Rücküberweisung erhalten.


    Zum Händler: Scheint sehr seriös, hat 3 Ladenlokale in Freising, ist telefonisch erreichbar und hat eine Homepage. Via Ebay scheint er nur selten zu verkaufen.


    Das Problem: Ich habe bis heute kein Geld erhalten! Muss ich wirklich bis zum 27.11. warten und nix tun? Was sollte ich danach machen, falls immernoch kein Geld da ist? Irgendwie ist es nervig und überhaupt nicht seriös, einen Kunden so hängen zu lassen.

  • Irgendwie sehe ich das Problem nicht.


    Ich denke mal die 30 Tage sind absolut im Rahmen, ich kenne da Händler die sich wesentlich mehr Zeit lassen.


    Was steht denn in den AGBs? Müsste ja in der Auktion angegeben sein.


    Am 29.11. kannst du dir dann immer noch Gedanken machen, falls bis dahin noch kein Geld da ist.




    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Naja ein großes Problem ist es nicht, da hast du schon Recht. Unseriös und nicht gerade Vertrauenswürdig ist es trotzdem ;)
    Die 30 Tage gebe ich dem Händler natürlich auch - die darf er sich ja Zeit lassen. Aber trotzdem würde mich Interessieren, welche Chancen ich danach habe, an mein Geld zu kommen. Auch wenn es nicht so weit kommt (was ich hoffe), wäre das ja interessant zu wissen.

  • Ich würde das Ganze Paypal melden und ganz schnell. 30 Tage ist nicht angemessen, wozu braucht er soviel Zeit?
    Es kann sein, dass der Verkäufer abwartet bis Frist für evtl. Beschwerden bei Paypal abläuft.

    MfG!

  • Zitat

    Original geschrieben von Betamax
    Die 30 Tage gebe ich dem Händler natürlich auch - die darf er sich ja Zeit lassen.


    Die 30 Tage "darf" er sich nur Zeit lassen, wenn du nichts weiter unternimmst. Die 30-Tages-Frist für den Verzugseintritt besagt nur, wann der Unternehmer spätestens (automatisch) mit der Rückzahlung in Schuldnerverzug gerät. Mahnst du ihn vorher und ist zu diesem Zeitpunkt die Rückzahlung bereits fällig, und leistet er daraufhin schuldhaft nicht, ist er eben zu diesem Zeitpunkt schon in Verzug. Mehr als 3-4 Werktage nach Zugang der Retoure für Prüfung und Veranlassung der Rückzahlung würde ich da aus rechtlicher Sicht dem Unternehmer nicht zubilligen.


    So gesehen trägst du ~20 Tage lang unnötigerweise das Insolvenrisiko des Unternehmers, wenn du ihm 30 Tage Zeit lässt ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Danke euch beiden. Lag ich also richtg, dass es nicht normal ist, so lang warten zu müssen. Wie soll ich jetzt am besten verfahren? Mahnung mit Zahlfrist via Einschreiben senden und gleichzeitig bei PayPal melden? Wär extrem mies wenn da irgendwelche Fristen ablaufen und ich dann ohne Hilfe von Ebay/Paypal dastehe...

  • Ich würde eine Frist von 7 Tagen geben und die Sach gleichzeitig Paypal melden. Das wird bestimmt Wirkung haben, denn manche Händler reagieren erst dann, wenn sie E-Mail von Paypal erhalten (habe mind. 4 Erfahrungen damit gemacht).


    Außerdem einen Konflikt bei Paypal zu melden, ist ohne weitere Folgen für den Händler, wenn nachher das Problem als gelöst gemeldet wird.

    MfG!

  • So, es gibt neues zu vermelden:


    Ich hatte den Fall bei Ebay am 13.11 als Käuferschutz gemeldet - jetzt gerade hat sich der Verkäufer gemeldet und bietet anstatt der kompletten 426,90€ eine Rückzahlung von lediglich 399€ an. Einen Grund nennt er dafür keinen! Ich bin maßlos enttäuscht und habe sofort bei dem Laden angerufen, jedoch wurde mir gesagt, der zuständige Mitarbeiter sei nicht im Hause.
    Wenn ich das Angebot auf PayPal nicht annehme, hat PayPal gesagt dass sie den Fall prüfen und ich womöglich garkein Geld erhalte! Wie würdet ihr weiter verfahren? Ich bekomme ja nicht mal den Ansprechpartner ans Telefon, und dort persönlich auflaufen geht nicht auf Grund der großen Entfernung.


    Edit: Habe jetzt bei PayPal den Vermerk des Verkäufers gefunden: "Warenwert minus 5%". Was soll das? Das Ding wurde sofort und nagelneu zurückgeschickt! Unglaublich :(


    Gruß

  • Über Paypal Käuferschutz kriegst du dein Geld NIE zurück, nicht in deinem Fall, von daher kannst du Käuferschutz vergessen.


    DIe 26 Euro ergeben ungefähr die ebay Gebühren. Ich hatte was für 430 Euro verkauft und da fielen 23 Euro ebay Gebühren an.



    Normalerweise kriegst du das komplette Geld erstattet UND der Händler bricht die Transaktio ab, so dass der Händler die Gebühr wieder zurück kriegt.


    Ich meine, dass so eine Vereinbarung wie Warenwert abgzl 5 % bei Widerruf nicht regelkonform ist, aber sicher bin ich nicht.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Egal ob da jetzt Ebaygebühren oder ein "Wertersatz" abgezogen wurde:


    Das kann nicht Dein Problem sein. Ruf da am Mo. noch mal an und lass Dir den zuständigen Sachbearbeiter geben. Wenn der zufällig mal wieder nicht im Haus sein sollte schick denen ein entsprechendes Schreiben.


    Und egal welchen Quatsch der Dir am Telefon erzählt: Du hast Anspruch auf die volle Kaufpreissumme.

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