Ich muss mich korrigieren:
8 Jahre ist die gesamte Zeit, in der Anwärterbezüge zurueckgezahlt werden koennen. Habe nochmal nachgesehen.
Sprich : 3 Jahre Studium und dann 5 Jahre Verwendung.
In der Regel wird keiner gehen , der die Prüfungen egal mit welcher Note, besteht.
Jedoch sind Beförderungen an die Abschlussnote gekoppelt, es bleibt meisst guten bis sehr guten der Einstieg in den höheren Dienst mit goldenen Sternchen vorbehalten. (Ab A 13 aufwärts)
Zum Thema Kohle während des Studiums gibts auch ein nettes Grundsatzurteil desKollegen aus RLP:
Man muss eben 8 Jahre dabeisein , sonst zahlt man die komplette Kohle zurueck. Ohne Druck ist es bei uns also auch ganz und garnicht.
[URL=http://www.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab,2d8094e7-44b6-521f-c080-7c2077fe9e30,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042]Link[/URL]
Und man muss bedenken: Die Studis sind Beamte auf Widerruf , also ständig entlassbar.
Wenn man mal nen Kreuzbandriss hat oder aus sonstigen Gründen untauglich ist, ist die Karriere dahin. Für immer.
Also so ein laues Lüftchen weht bei uns sicher nicht.