Es gibt ja noch ein 9 Jahre altes Urteil von einem Amtsgericht:
"Bei diesen Unregelmäßigkeiten handelt es sich nach Ansicht des Gerichts nicht um Kleinigkeiten, über die man hinwegsehen könnte. Sicherlich sind bei einer Abrechnung Irrtümer möglich und können grundsätzlich nicht dazu führen, dass der dadurch Benachteiligte dann sogleich ein Vertragsverhältnis kündigen kann. Vorliegend ist es jedoch so, dass die Bekl. trotz mehrerer Anrufe des Kl. an ihrer Abrechnungsweise, die Grundgebühr im Vorschusswege zu verlangen, festgehalten hat. Es ist nicht ersichtlich, dass sie in irgendeiner Weise angekündigt hat, künftig anders verfahren zu wollen. Hinzu kommt, dass die Unregelmäßigkeiten bereits in den ersten beiden Rechnungen auftraten.
...
Hinzu kommt, dass die Bekl. weder eine Erklärung für die Irrtümer abgegeben hat noch Besserung zu erwarten ist. Wenn die Bekl. dem Kl. vorprozessual erklärt hätte, wie die Irrtümer zu Stande gekommen sind, hätte der Kl. möglicherweise Anlass gehabt, darauf zu vertrauen, dass nun künftig alles in geordneten Bahnen verlaufen werde. So aber deutet nichts darauf hin, dass die künftigen Abrechnungen fehlerlos sein werden. Das gilt umso mehr, als die Bekl. in keiner Weise die Absicht hat erkennen lassen, sie werde die Grundgebühr künftig nicht mehr im Vorschusswege einfordern.
Nach alldem musste der Kl. damit rechnen, dass ihm weitere - gebührenpflichtige - Telefonate und Anschreiben wegen unbefriedigender Abrechnungen bevorständen, wenn er den Vertrag nicht kündigte. Das aber erscheint dem Gericht in Anbetracht der langen Vertragsdauer und der Tatsache, dass die Unregelmäßigkeiten bereits zu Beginn der Vertragsbeziehung auftraten, nicht zumutbar. Der Kl. brauchte nach dem - zwar kulanten, aber keine Besserung versprechenden - Verhalten der Bekl. kein Vertrauen zu haben, die Bekl. werde künftig vertragsgerecht und sorgfältig abrechnen."
Seid ihr nicht auch durch die Umstellung neue debitel-Kunden? Und wenn also keine Reaktion auf den schriftlichen Widerspruch der zweiten Rechnung kommt, sollte man mal den Holzhammer probieren, damit nicht die Millionengewinne wiedermal auf Kosten der Kunden gemacht werden...