wieso sollst du denn ausgerechnet die position des GF besetzen? zumal du da wohl eh nichts richtig arbeitest und nichts verdient...
da erschließt sich mir das vorhaben nicht so ganz, was du überhaupt dort sollst als GF. du kannst deinem kumpel doch auch so nebenbei ein bisschen helfen, ohne gleich die haftung an der backe zu haben :confused:
Geschäftsführer einer GmbH und während dessen Vollzeitarbeit
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Zitat
Original geschrieben von Hanhandy
ja schon - aber wenn ich wie gedacht als GF eintrete und nichts verdiene kann sich das nichts auf mein Arbeitsverhältniss bei Daimler auswirken?Na das steht doch im Arbeitsvertrag drin. Du musst das bei deinem E2/E3/E4 anmelden und wenn der dir die Nebentätigkeit genehmigt, dann passt es soweit!
Gruß,
Masta_U
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...bei allem Respekt Deinem Kollegen gegenüber, aber ich würde mal sagen hier "stinkt" etwas.
Warum solltest Du als GF fungieren und nicht er?
Glaubhaft wäre mir sowas nur wenn ich aktiv zum Erfolg beitragen könnte und dafür auch bezahlt werde. Aber Strohmann sein zu wollen, hat definitiv nur Nachteile!
Gruss
Horst -
ich finde das ehrlich gesagt auch merkwürdig und würde das auf keinen fall machen.
man muss schon hinterfragen, wieso er dir anbietet unentgeltlich als geschäftsführer in seine firma einzutreten. das riecht direkt danach, dass er die verantwortung abschieben und irgendein krummes ding drehen will.
auch als geschäftsführer einer gmbh kann man mit seinem privatvermögen haften, wenn man nicht aufpasst!
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
auch als geschäftsführer einer gmbh kann man mit seinem privatvermögen haften, wenn man nicht aufpasst!Wie gesagt, die Durchgriffshaftung ist nicht so leicht durchzusetzen. Aber er steht halt strafrechtlich für alles voll im Wind, was "seine" GmbH tut. Nachher sagen "Ich war's nicht, der war's!" wird ihm nicht helfen, wenn er im Handelsregister steht und sein Kumpel "nur" Gesellschafter ist.
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Ist dein Kumpel denn auch Geschäftsführer?
Ach ja, du meinst sicher nicht Zeitarbeit, sondern Kurzarbeit, oder? -
Zitat
Original geschrieben von thedarkside2005
Ist dein Kumpel denn auch Geschäftsführer?
Ach ja, du meinst sicher nicht Zeitarbeit, sondern Kurzarbeit, oder?
Es ist ein Kollege und kein Kumpel.Für mich klingt das auch eher wenig seriös.
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Du brauchst nur die Genehmigung deines jetzigen Arbeitgebers.
D.h. aber nur das du Ihnen angeben musst das du nebenbei was machst.
Kommt es bei den Geschichten zu keinem Interessenkonflikt MUSS dir dein Arbeitgeber die Genehmigung erteilen.
Es gibt kein Gesetz was dir verbietet noch andere Jobs auszuüben.
Relevant ist die ganze Geschichte auch nur im Zusammenhang mit deinen Arbeitszeiten für die ja deine Arbeitgeber gerade stehen (also gesetzliche Pausen einhalten etc)
Dennoch merkwürdig das du als GF eingestellt werden sollst...
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Korrekt. Dein Hauptarbeitgeber muss die Nebentätigkeit genehmigen und wird sich dazu kritisch überlegen, ob es deine eigentliche Arbeit bei ihm negativ beeinträchtigen würde, wenn du nebenher einen anderen Job machst. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Sache genehmigt.
Allerdings klingt die Sache für mich auch dubios. Wieso bietet man dir den Job an, und das ohne Geld? Will der Kumpel nicht selber der GF sein und wieso bezahlt er nichts, wenn er dich einstellt?
Das Argument, die Firma müsse erstmal Geld erwirtschaften, zählt nicht. Wenn man Mitarbeiter einstellt muss man sie bezahlen können und das gehört dann in die Kalkulation rein. Oder man hat keine Kohle und dann aber auch keine Angestellten. So einfach ist das.Es klingt sehr danach als würdest du hier für dumm verkauft. Ich würde auf die Sache nicht eingehen, denn du übernimmst Verantwortung und bekommst dafür nichts. Du wirst abhängig beschäftigt, dann ist es nicht dein Bier, ob die Firma Gewinne erzielt. Oder du trägst das Risiko mit - also kein Gehalt so lange nichts verdient wird - aber dann bist du kein abhängig Beschäftigter. Bei dir ist aber weder das eine noch das andere, sondern du nimmst die Nachteile beider Modelle mit.
Was der Kollege da vor hat klingt dubios und unseriös. Lass' lieber die Finger davon, und schon dreimal wenn es keinen Vertrag gibt, in dem ganz klar definiert ist, wann du welches Gehalt bekommen wirst (muss ja keine feste Summe sein, aber dann anteilig am Gewinn beteiligt etc.).
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Als geschäftsführer haftet man für ausstehende sv-forderungen. Wenn die firma also angestellte haben sollte, kann das ungut werden, wenn man nicht genau weis was passiert.
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