Geschäftsführer einer GmbH und während dessen Vollzeitarbeit

  • Hallo,


    habe eine Frage, worauf mir hier jemand vielleicht eine Antwort hat.


    Ich arbeite bei Daimler FEST - und bin gerade in der Zeitarbeit.
    Ein Kollege hat mir Angeboten in seine vorhandene GmbH als geschäftsführer einzutreten und dort als Geschäftsführer bisschen freiwillig mitzuarbeiten.
    Das heisst ich werde nichts verdienen, falls es irgend einmal laufen sollte würde ich was verdienen (aber bis dahin nichts).


    Würde es irgendwelche Probleme geben da ich gerade in der Zeitarbeit bin?


    MFG
    Siggi

  • Das einzige Problem das ich sehe ist, dass du als Geschäftsführer haftest!
    Und wenn du haften willst und nichts verdienen möchtest, bitte, seh ich kein Problem.

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

  • Geschäftsführer oder Gesellschafter?


    Es bringt dir nichts, wenn du als Geschäftsführer bei ihm unter Vertrag stehst und nichts dafür bekommst.
    Wenn er dich als Gesellschafter mit ins Boot holst, haftest du zwar, hast aber dann auch einen Anspruch auf das Eigenkapital.

  • Nicht Gesellschafter sondern Geschäftsführer


    Ja hafte schon aber natürlich auch nur für das was ich mache, wenn ich was falsches mache halte ich meinen Kopf dahin.


    Wenn etwas laufen sollte vielleicht so in 6 monaten würde ich natürlich was verdienen aber ich mein während der Zeit wo ich als Geschäftsführer keinen gehalt bekomme

  • meine Frage ist halt das mit der Zeitarbeit ob es nicht Probleme geben könnte.


    Wenn ich rein nach meinem gedanken gehe eigentlich nicht da ich ja keinen zusätzlichen Einkommen habe

  • ja schon - aber wenn ich wie gedacht als GF eintrete und nichts verdiene kann sich das nichts auf mein Arbeitsverhältniss bei Daimler auswirken?

  • Zu den Rechten und Pflichten eines Geschäftsführers einer GmbH siehe auch:


    http://www.ihk-nuernberg.de/nb…Geschaeftsfuehrer_144.pdf


    Daraus ein Zitat:


    "Haftung gegenüber der Gesellschaft
    Der Geschäftsführer hat in den Angelegenheiten der GmbH "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden“ (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Beachtet er diesen Grundsatz nicht, können Schadensersatzansprüche der Gesellschaft entstehen. Diese Haftung besteht auch, wird auch nicht grundsätzlich dadurch ausgeschlossen, dass der Geschäftsführer auf Weisung der Gesellschafter gehandelt hat, sie wird lediglich gemildert."


    (S.5)


    Probleme mit deiner jetzigen Arbeit gäbe es m.E. nicht. Allerdings würde ich mir schon überlegen, wie gut du den "Kollegen" kennst; nicht, dass du im Nachhinein in eine üble Sache reinrutscht. Selbst, wenn du ihn gut kennst, würde ich an deiner Stelle eher auf den Posten verzichten.

    ------------------------------------------
    Grüße,


    Christian

  • Zitat

    Original geschrieben von Hanhandy
    ja schon - aber wenn ich wie gedacht als GF eintrete und nichts verdiene kann sich das nichts auf mein Arbeitsverhältniss bei Daimler auswirken?


    Das sagt Dir Dein Arbeitsvertrag, den Du bei Daimler hast, ob Du nebenher eine andere Tätigkeit ausüben darfst. In der Regel mußt Du Deinen Arbeitgeber informieren und die Tätigkeit genehmigen lassen.


    Und die Pflichten des Geschäftsführers würde ich an Deiner Stelle mal nicht so auf die leichte Schulter nehmen. Du mußt garnix falsch machen Du mußt auch für Unterlassung gerade stehen.


    Dabei geht es um zivilrechtliche Konsequenzen, wobei die Durchgriffshaftung eher selten ein Thema ist. Die strafrechtlichen Konsequenzen als Vertreter der Kapitalgesellschaft sind aber meistens auch kein Kavaliersdelikte.

  • ja - werde es mir nochmal überlegen wenn es für meine Hauptarbeit keine Probleme entstehen.


    Danke für die Antworten


    ok habe es gerade gesehen mit der Editieren Funktion

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