Vertragsrückgabe weil immer noch kein Handy geliefert?

  • Hallo liebe TT'ler,


    dies ist mein erstes Posting und leider gleich ein "negatives".
    Habe nämlich folgendes Problem.


    Habe Ende Oktober Anfang Oktober bei der Firma Mei** das P800 mit O2 Duo Vertrag für ca. 140,-€ bestellt. (Ich weiß ich hätte da nie bestellen sollen aber hab das damals nicht gewusst).
    Mein Karte wurde mir auch ziemlich schnell zugeschickt. Nur auf das Handy warte ich immer noch. Wenn ich dort anrufe und mich danach erkundige heißt es immer nur "wir bekommen das P800 nur Häppchenweise und arbeiten nach Bestelleingang ab (was auch richtig ist) und jetzt sind erstmal die Kunden dran die im Juni, Juli bestellt haben". Das haben mir die innerhalb von 4 Wochen jetzt schon drei oder viermal erzählt. Kann doch nicht sein oder?


    Nun meine Frage:


    Kann ich den Vertrag einfach wieder "zurückgeben" bzw kündigen weil ich ja keine Leistung (Handy) erhalten habe?
    Das Ganze mit Vertragsbeginn ist nun halt schon über 4 Monate her.


    Und hat überhaupt jemand der bei Mei** bestellt hat schon das P800 erhalten?


    Ich hoffe auf euer Wissen und bedanke mich schon mal im voraus für eure Hilfe

  • Kannst du leider nicht zurück geben. Allerdings ist die Vorgehensweise dieser Firma nicht in Ordnung, Verträge schaltet man doch erst bei Verfügbarkeit der Geräte frei und nicht ein halbes Jahr eher. :rolleyes:


    Damit umgeht dieser Händler wohlmöglich eine eventuelle Stornierung bei nicht Lieferbarkeit.


    Viele Grüße

  • Das sehe ich doch etwas anders, allerdings sollte noch etwas Vorarbeit geleistet werden.


    Kurz gesagt:


    Du solltes die Lieferung des Handys schriftlich anmahnen und eine Lieferfrist von 2 Wochen setzen, nach der du die Leistung ablehnst. Wirst du innerhalb dieser gesetzten Frist nicht beliefert, kannst du meines Erachtens:


    1. Vom Kaufvertrag über das Handy zurücktreten
    2. Unter Berufung auf die Tatsache, dass Mobilfunkvertrag und Handy eine Gesamtleistung darstellen und beide Verträge miteinander stehen und fallen, auch vom Mobilfunkvertrag zurücktreten.


    Hier die Texte, die muli vor einiger Zeit zur Einheit zwischen Mobilfunkvertrag und Handy herausgesucht hat


    Zitat


    Der Bundesgerichtshof (BGH) geht in zwei teilweise parallelen Entscheidungen vom 08.10.98 (I ZR 94/97 sowie I ZR 187/97) davon aus, daß es sich bei einem Paket bestehend aus Mobiltelefon und Netznutzungsvertrag um eine Gesamtleistung handelt, insbesondere auch dann, wenn das Handy zum Preis von DM 0,00 bzw. DM 1,00 angeboten wird. Wie der BGH ausführt, gebietet allein schon die Funktionseinheit von Mobiltelefon und Netzzugung ein derartiges Angebot als untrennbare wirtschaftliche Einheit zu verstehen.


    Auch das AG Staufen geht mit Urteil vom 14.12.1998 (2 C 193/98) bzgl. der Wandelung eines Handy-Vertrages ebenfalls von einem wirtschaftlich einheitlichen, innerlich zusammengehörenden Geschäft aus, für welches die Trennung in zwei rechtliche selbständige Verträge nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zu beachten ist.


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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  • Das dürfte aus den obengenannten Gründen ebenfalls keinen Unterschied machen.
    Du hast einen Vertrag mit Handy abgeschlossen, weil du ein Handy benötigst, hast aber keines erhalten. So ist der Vertrag für dich nutzlos und es kann dir nicht zugemutet werden, ein Handy ohne Vertrag zu erwerben, obwohl dir ein subventioniertes zusteht. Die Mehrkosten wären erheblich.

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  • Hallo hab bei der gleichen Firma ein P800 mit D1 Vertrag im September 2002 (Beim P800 muß man das Jahr mit angeben :D ) bestellt.


    Habe bisher auch noch nichts bekommen finde ich recht schwach, da wie es scheint die meisten anderen Händler keine offenen Posten mehr haben oder ?


    Die letzte telefonische Auskunft war "wir arbeiten grade die September bestellungen ab".


    Hab auch schon an Stornierung gedacht.


    PS: Bei der Bestellung hatte ich bereits angegeben das der Vertrag erst freigeschaltet werden soll wenn das Handy lieferbar ist.


    Hatte schon vor 2 Jahren mein T39 bei M** gekauft und damals hat alles ohne probleme geklappt, die waren damals richtig schnell, aber ich glaube nicht das ich mir das nochmal antue.

  • @ DaFunk


    Da gehen die Meinungen sehr auseinander, obwohl ich dir gern Recht geben möchte.


    Nur hat "reel" einen Mobilfunkvertrag mit o2 abgeschlossen, die natürlich Ihre Leistung erbringen. Der Kaufvertrag für das P800 ist er allerdings bei dem vermittelnden Händler eingegangen, der im Gegenzug den Kaufpreis mit seiner Provision subventioniert.


    Wäre das Geschäft in einem o2 Shop gelaufen, sehe das wieder anders aus, denn der Shop verkauft im Namen und Rechnung von o2.



    Auf alle Fälle bei o2 beschweren, die Firma ist dort wohl kein Unbekannter. Gleichzeitig diesem "Händler" eine Frist setzen und weitere rechtliche Schritte einleiten.


    Es ist aber ohne Frage eine Frechheit, einen Vertrag ohne Lieferbarkeit des Handys freizuschalten.


    Viele Grüße

  • @ matzel 06:


    Die Meinungen gehen bei juristischen Fragen immer sehr auseinander:D
    Ich schätze mal, irgendwie vertretbar sind beide.


    Die unterschiedlichen Vertragspartner sind wirklich ein Problem, das es zu überwinden gilt.
    Ansatzpunkt könnte sein, dass O² zwar die Leistung erbringt, reel diese Leistung aber durch das Verschulden des Händlers nicht nutzen kann. Dadurch, dass der Händler aber trotzdem beide Verträge vermittelt, darf m.E. dem Kunden kein Nachteil entstehen. Das wäre aber der Fall, wenn man differenziert, ob beide Verträge bei O² abgeschlossen wurden, oder über den Händler. Es wäre beinahe Zufall, ob die Verträge eine Einheit bilden. Dir Argumentation der wirtschaftlichen Einheit bleibt aber in beiden Fällen die gleiche.


    Meine Theorie ist daher, dass sich reel trotzdem nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag lösen kann, O² aber natürlich die Möglichkeit hat, bei M**** Regreß zu nehmen, da das Verschulden ja dort liegt.


    Der Gedanke, sich bei O² zu beschweren, ist aber sicher nicht verkehrt. Das kann nie schaden. Jedenfalls nicht reel;)


    Zitat

    Es ist aber ohne Frage eine Frechheit, einen Vertrag ohne Lieferbarkeit des Handys freizuschalten.


    Wenn jeder so denken würde, gäbe es keine Probleme.


    Gruß
    DaFunk

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  • Erstmal Danke an Euch alle die mir ein paar Tips gegeben haben. Ich werd jetzt noch so eine Woche warten und wenn dann kein P800 bei mir ankommt werde ich denen eine Mahnung schicken (Danke "DaFunk").
    Natürlich wär es mir lieber wenn ich den Vertrag zurückgeben könnte aber das scheint ja nicht zu gehen. Naja muss ich halt noch ein bisschen warten

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