Portierung von Rufnummern Dritter?

  • In einer der Mailinglisten von Henning Gajek taucht folgender Auszug aus dem o2-Fachhandelticker auf:


    "- Möchte der Kunde die Rufnummer von einem Dritten zu sich portieren,
    müssen die Daten des Dritten komplett auf dem Portierungsauftrag
    eingetragen werden. Der Kunde und der Dritte müssen unterschreiben
    oder es liegt eine unterschriebene Vollmacht vor."


    Ist das so zu verstehen, daß Inhaber des Vertrages, dessen Rufnummer portiert werden soll, und Inhaber des Zielvertrages
    nicht identisch sein müssen, wie bisher allgemein angenommen?

  • Re: Portierung von Rufnummern Dritter?


    Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    ...
    Ist das so zu verstehen, daß Inhaber des Vertrages, dessen Rufnummer portiert werden soll, und Inhaber des Zielvertrages
    nicht identisch sein müssen, wie bisher allgemein angenommen?


    Die gesetzliche Verpflichtung zur MNP bezieht sich auf den Betreiberwechsel eines Nutzers bei verbleiben am selben Standort:

    Zitat


    §43 Abs. 5 TKG
    Betreiber von Telekommunikationsnetzen haben in ihren Netzen sicherzustellen, daß Nutzer bei einem Wechsel des Betreibers und Verbleiben am selben Standort ihnen zugeteilte Nummern beibehalten können (Netzbetreiberportabilität); hierfür...


    Wenn o2 nun auch die Nummer eines Dritten portiert, sollte dies kein Problem darstellen, bei Vorliegen entprechender Erklärungen der Beteiligten. Sie "übererfüllen" das Gesetz dann sozusagen.


    Gruß


    muli

  • Der Regelfall der MNP ist schon klar. Wenn o2 tatsächlich diesen Mehrwert der Portierung der RNr Dritter bietet, fände ich das :top: :top: :top: !


    Die Frage ist nur, kann das jemand (aus berufenem Munde) bestätigen?

  • Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    Der Regelfall der MNP ist schon klar. Wenn o2 tatsächlich diesen Mehrwert der Portierung der RNr Dritter bietet, fände ich das :top: :top: :top: !


    Die Frage ist nur, kann das jemand (aus berufenem Munde) bestätigen?


    Ich kann nur folgenden Fall bestätigen:


    Kunde schließt Genion Duo ab. Die erste Nummer lief auf seinen Namen bei voodoofone. Nummer ohne Probleme portiert.
    Die zweite Karte lief auf den Namen seiner Frau bei mobilcom. Inzwischen haben wir es zum 2. Mal versucht, aber mobilcom weigert sich, die Nummer freizugeben. Begründung ist falscher Anschlussinhaber. Faxe mit Willenserklärungen , Heiratsurkunde etc. hat bis jetzt nicht gefruchtet.:flop:
    Keine Ahnung, ob nur mobilcom solchen Ärger macht oder andere, zumindest an o2 lags nicht...

  • Wenn es ein Formular gäbe, wo außer dem Inhaber/Neuvertrag der Inhaber/Altvertrag mit kompletten Daten erfaßt werden würde, könnte der aufnehmende NB mit diesem zweiten Datensatz beim abgebenden NB nachfragen. Dann müßte alles glattgehen...


    Wenn o2 das macht, wär's echt Spitze!

  • o2 can do ! :D


    Und kann es nicht nur, sondern macht es auch so. :cool:


    Auf dem Portierungsformular müssen dann halt nur die Daten des bisherigen Besitzers der Nummer drauf. Der abgebende Netzbetreiber "merkt" dann nichtmal etwas davon, da nur eine Anfrage mit den alten Daten gemacht wird. Wichtig ist nur, dass sowohl der neue, als auch alte Besitzer der Rufnummer auf dem Porting-Formular unterschreiben.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

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