In einer der Mailinglisten von Henning Gajek taucht folgender Auszug aus dem o2-Fachhandelticker auf:
"- Möchte der Kunde die Rufnummer von einem Dritten zu sich portieren,
müssen die Daten des Dritten komplett auf dem Portierungsauftrag
eingetragen werden. Der Kunde und der Dritte müssen unterschreiben
oder es liegt eine unterschriebene Vollmacht vor."
Ist das so zu verstehen, daß Inhaber des Vertrages, dessen Rufnummer portiert werden soll, und Inhaber des Zielvertrages
nicht identisch sein müssen, wie bisher allgemein angenommen?