WnW Stick plötzlich mit Simlock !?

  • Hallo liebe TT-Freunde!



    Ich möchte Euch folgenden Fall berichten und fragen was Ihr davon hält.


    Es geht um Person A,B und C, eine im TT-Forum bekannte Firma D und eine Internetverkaufsplattform X.


    Also, die Person A schließt bei der Firma D einen DUO Vertrag ab und bekommt als Zugabe einen Netbook und zwei Wnw Sticks. Die Sticks sind zwar von T-mobile aber sind simlockfrei.


    Nun verkauft die Person A den ersten WnW Stick bei der Plattform X an die Person B und kennzeichnet den Stick dabei als simlockfrei. Die Person B ist sehr zufrieden mit dem Stick und es gibt keinerlei Probleme.


    Einige Zeit später verkauft die Person A den zweiten WnW Stick bei der Plattform X an die Person C und kennzeichnet den Stick dabei als simlockfrei. Die Person C ist auch positiv zufrieden mit dem Stick.


    Nun etwa 4 Monate später meldet sich die Person C und behauptet dass der WnW Stick einen Simlock hat und verlangt das Geld zurück und droht mit rechtlichen Schritten, wenn die Person A das Geld nicht innerhalb einer Frist an die Person C zurücküberweist ohne den Stick vorher zu bekommen.


    Was hält Ihr davon? Wie sollte die Person A vorgehen?


    Vielen Dank


    Grüße

  • Hier ist doch kein Jura Forum.
    Welcher WnW Stick soll das sein?
    Und ob Auktion oder nicht,man(frau auch) notiert sich eh immer die IMEI bzw. hebt eine Rechnungskopie auf wenn die IMEI darauf steht.
    Dazu kommt noch wenn die Sticks als Simlock frei verkauft worden die Sachmaengelhaftung ggf. dennoch greift.( Deppen beschreiben dies in Auktionen "Ausschluss nach neuem EU Recht und alle andere schwachwindige Formulierungen"
    Wenn Du irgendwo in der Sache mit drinhaengst>Rechtsberatung in Anspriuch nehmen.


    -ralf-

    Im Norden zuhause:
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  • Es ist mir schon klar, dass es kein Jura forum. Ich habe die Frage im Offtopic gepostet, sie wurde aber irgendwie automatisch hierher verschoben.


    Die Person A hat die Rechnungskopie und die IMEI behalten.


    Es handelt sich um WnW Stick I von T-mobile.


    Danke

  • Person A hat nun erstmal die beruehmte Karte mit dem A.
    Hat A ueberhaul ueberprueft ob die Sticks SL frei sind und wenn nicht>warum nicht?
    Allerdings bin ich der meinung da C den Stick vier Monate genutzt hat diesen zuerst mal zwecks Ueberpruefung und ggf. nach Abzug einer Nutzungspauschale(weiss nicht wie hoch die sein koennte) zuruecksenden muss.
    Wenn ich "C" waere dann haette ein solcher Stick innert 4 Monaten in meinem Rucksack Gesprauchsspuren davongetragen als waere dieser 30 Jahre im Gebrauch.;-)


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  • Nein, die Person A hat den Stick selbst nicht überprüft, da der Stick als neu und ungeöffnet verkauft wurde.


    Kann die Person A anhand der IMEI das Vorhandensein eines Simlocks feststellen?

  • Zitat

    Original geschrieben von fdda
    [...]
    Kann die Person A anhand der IMEI das Vorhandensein eines Simlocks feststellen?


    Ja,sogar schon an der Verpackung
    http://www.t-mobile.de/simlock ganz unten > Handy online entsperren
    und mal die IMEI eintippseln und Antwort abwarten.
    C koennte auch mal den Stick einscannen ,beidseitig auf dem Typenschild oben rechts steht "SIMLOCK"
    Man sieht denn auch schon evtl. Beschaedigungen.
    Was mich wundert ist,das C erst nach 4 Monaten einen SL feststellt und nicht frueher.
    C muss ja kein TT User mit diversen Karten sein aber der Trend zur Zweit oder Drittkarte besteht und wenn nicht,es gibt im sozialen Umfeld immer jemanden mit einer anderen SIM.


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  • Gut, war jetzt kein SL-Fall, aber so ne komische Story hatte ich auch mal: WnW Stick I verkauft als SL-frei. Und irgendwann nach 3 Monaten meldet sich der Verkäufer, dass der Stick nicht funktioniert und er seit 3 Monaten ausprobiert, das Ding am Laufen zu bringen... ich habe etwas gekontert (mal geschrieben, was Sache ist) und habe Alternativen angeboten.


    1. Er soll das Ding an T-Mobile zur Reparatur senden.
    2. Er soll es dir geben und du checkst mal nach und schickst es dann an T-Mobile
    3. Du nimmst die Ware zurück und erstattest zB nur 50% oder 40%.


    Nach Wochen kam folgendes Ergebnis: es war ein Fehler am Rechner, darum klappt es nicht bei ihm.


    Wichtig ist, dass du klarstellst, dass 1. dich keine Schuld trifft, 2. die Ware versiegelt war, 3. Simlock-Geräte immer auch ein entsprechende Verpackung haben (was hier nicht der Fall ist)


    Falls da was nicht stimmt, soll er es an T-Mobile senden, damit die schauen, was Sache ist. Sollte sich herausstellen, dass der Typ Mist gebaut hat, bist du da raus.


    Prinzipiell: schick ihn mit den Beleg an T-Mobile zur Reparatur. Es sollte dir klar sein, dass anhand der IMEI Nummer geprüft werden kann, ob es Lock hatte oder nicht, zumindest kann es T-Mobile dir sagen, 100%!

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • ich hab vor einigen tagen auch ein web'n'walk Stick I hier im Forum gekauft, der Stick soll nach Angaben des Verkäufers frei sein, mir ist aber über den Link schon vor Tagen aufgefallen das der Stick bei T-Mob. als mit Sim-Lock geführt wird.


    "web n walk Stick GID


    Diese SIM-LOCK Entsperrung ist kostenpflichtig:
    Der SIM-Lock Entsperrcode kann auf Wunsch für EUR 99,50 per Nachnahme versandt werden."


    Ganz genaue Angaben konnte mir nur der DC Unlocker machen, hier im Unlocker wird angezeigt "Sim Lock Status: unlocked", auch ist auf dem Aufkleber des Stick´s keine Kennzeichnung über einen Lock.


    Was sagt in deinem Fall die Firma D zu einem Lock?


    Die Angaben im T-Mob. Simlock-Portal müssen bei Geräten aus den Verträgen,
    nicht immer stimmen. ;)

    Gruß. Michi69

  • Re: WnW Stick plötzlich mit Simlock !?


    Zitat

    Original geschrieben von fdda
    Wie sollte die Person A vorgehen?


    Zum Beispiel so:


    Sehr geehrte Person C,


    Der benannte Stick wurde von mir zuvor simlockfrei erworben und sollte demnach auch nicht gesperrt sein. Wenn dieser Mangel dennoch vorliegt, steht mir zunächst das Recht zur Nachbesserung zu. Ich möchte Sie daher bitten, mir den entsprechenden Stick zurückzusenden.


    Nach Abgleich der Seriennummer mit der mir vorliegenden Rechnung und feststellen des von Ihnen genannten Mangels, werde ich die Sache beim Händler reklamieren und Ihnen den Stick im Anschluss lockfrei zurücksenden bzw. Ihnen den Kaufpreis, abzüglich einer angemessenen Wertminderungspauschale aufgrund Ihrer bisherigen Nutzung, erstatten.


    Ich bitte um Verständnis, dass ich ohne jeglichen Nachweis ob ihr Anspruch berechtigt ist, eine Rückzahlung des Kaufpreises leider ablehnen muss. Diesen müssten Sie im Übrigen ebenso bei der Einleitung der von Ihnen angekündigten "rechtlichen Schritten" erbringen.


    MfG

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