DSL Zugang für Gäste einer Freizeitstätte

  • Hallo!
    Wir haben eine Freizeitstätte im Ort, die an interessierte Gruppen für Jugendfreizeiten und Erholung vermietet wird. Es ist nichts pompöses aber alles neu und sauber und kostet 9€ die Nacht pro Person.
    Für einige Gruppen wäre Internet bestimmt interessant und die Gemeinde denkt darüber nach eine Leitung schalten zu lassen.
    Es soll nur ein Schmankeln sein für Gruppen, die dass evtl. nutzen möchten. Es soll natürlich nicht viel kosten.
    Rechtlich werden Vergehen im Internet bei DSL Nutzung wohl über die IP verfolgt.
    Was haltet ihr davon wenn man eine DSL Leitung zur Verfügung stellt, die Nutzern aber zwingt ihre Kennung selber mit zu bringen.
    Fragen:
    a) ist man als der jenige, der die Leitung zur Verfügung stellt, völlig aussen vor?


    b) wäre eine Nutzung über Router trotzdem mit mehreren PC gleichzeitig möglich, wenn man dem Router keine Kennung ein gibt und er alles nur durchleiten soll?


    Vielen Dank im Voraus, wusste nicht wie ich das in einer Suche formulieren sollte!

  • Zu a) Würde sagen ja, da die Log-Datei ja der Provider macht über den die Einwahl erfolgt. Falls es jemand besser weiß lasse ich mich gerne belehren.


    Zu b) Nein


    Das die Nutzer Ihre Kennung selbst mitbringen ist vermutlich nicht praxistauglich, damit sind die meisten sicherlich überfordert.


    Evtl. wäre der Betrieb eines Hotspots eine Alternative wenn Du Dir sorgen bezüglich der Haftung machst. http://www.telefon-treff.de/showthread/t-245308.html

  • Re: DSL Zugang für Gäste einer Freizeitstätte


    Zitat

    Original geschrieben von EZTU
    Was haltet ihr davon wenn man eine DSL Leitung zur Verfügung stellt, die Nutzern aber zwingt ihre Kennung selber mit zu bringen.


    Das ist Mist. D.h. würde heißen, dass eure Gäste beim gleichen DSL-Anbieter Kunden seien müssten. Und dieser Anbieter keine portabhängige Einwahlkontrolle durchführt.


    Praktisch heißt das: Wenn ihr einen T-Doof-Anschluss zur Verfügung stellen würdet, müsste ich auch T-Doof-Kunde sein, damit ich mich bei euch mit meiner T-Doof-Kennung einwählen kann.
    Blöd nur, dass ich bei Annemarie aus Hamburg Kunde bin und mit meiner Kennung nur an meinem heimischen Anschluss einwählen kann.


    Vielleicht beauftragt ihr besser jemanden, der sich damit auskennt?!
    Es gibt durchaus Lösungen via VPN usw. Die wurden auch hier im Forum bereits vorgestellt

    IHK geprüfter IT-Systemelektoniker
    Fachbereich Telekommunikation

  • Habe tatsächlich vergessen zu bedenken, dass ein Alice oder Kabeldeutschland Kunde usw. mit seiner Kennung nicht jeden x-beliebigen DSL Anschluss nutzen kann.
    Ein öffentlicher Hotspot scheidet, weil die Nutzung sehr gering sein wird , wohl aus.
    Das Nutzungsentgelt könnte man sehr einfach mit der Tagesmiete einbehalten.


    Es geht jetzt "nur" um die Verhinderung der missbräuchliche Nutzung unserer Zugangsdaten.


    Wir wollen nicht den Staatsanwalt vor der Tür haben.

  • AGB und externer WLAN-Empfänger


    Hallo EZTU,


    wir haben dies bei uns (vermieten Ferienwohnungen) so gelöst:


    Der Kunde muss unsere AGB unterzeichnen, womit wir uns gegen mußbräuchliche Nutzung absichern. Wenn du mir deine Mailaddy per PN nennst, schicke ich dir unser Musterformular zu. Hier ein Auszug:


    Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere
    – dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstigen Leistungen übersandt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme,
    – darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme erfolgen (§ 238 StGB),
    – dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das
    Internet eingestellt werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharm-losen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen,
    – sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzei-chenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten,
    – die Benutzung von Filesharing-Programmen ist untersagt, wie z.B. Emule oder Azureus,
    – die persönlichen Zugangsdaten (wie Benutzername und Passwort) dürfen nicht an Dritte wei-tergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.



    Zur Erhöhung der WLAN-Sicherheit kann sich der Kunde nur mit einem von uns zur Verfügung gestellten externen WLAN-Adapter ins Netz einwählen. Erhältlich für ca. 25 Euro bei Ebay. Alle fremden MAC-Adressen werden vom Router zurückgewiesen.


    VG
    drdooli2000

  • Re: AGB und externer WLAN-Empfänger


    Zitat

    Original geschrieben von drdooli2000
    Der Kunde muss unsere AGB unterzeichnen, womit wir uns gegen mußbräuchliche Nutzung absichern.


    Naja, Papier ist ja bekanntlich geduldig. Du kannst vertraglich festlegen, was du willst: Der Staatsanwalt steht am Ende trotzdem vor deiner Haustür.
    Und selbst wenn du weißt, wer zur "Tatzeit" da war: Das dürften vermutlich mehrere Leute sein. Eine weitere Eingrenzung dürfte dann schwierig sein.

    Zitat

    Zur Erhöhung der WLAN-Sicherheit kann sich der Kunde nur mit einem von uns zur Verfügung gestellten externen WLAN-Adapter ins Netz einwählen. Erhältlich für ca. 25 Euro bei Ebay. Alle fremden MAC-Adressen werden vom Router zurückgewiesen.


    Das heißt, der Kunde muß euren WLAN-Adapter installieren, obwohl er WLAN in seiner Hardware integriert hat? iphone-Nutzung ist also nicht möglich, genauso wenig wie die Nutzung von PCs, bei denen man keine Admin-Rechte hat?


    Hmmm, ich als Gast fänd vor allem letzteres seltsam. Ich installiere mir doch keinen WLAN-Stick, wenn ich WLAN im Netbook integriert hab.
    Ihr nehmt für den Zugang hoffentlich kein Geld? Dann wäre da der Spruch mit dem geschenkten Gaul...


    Ich denk rechtlich ist es immer sehr schwer, sich abzusichern. Das kann lange gut gehen, aber wenn es dann mal Ärger gibt, kann der groß sein...

  • ..entweder es muss ein (professioneller) HotSpot(betreiber) her oder es gilt das Prinzip Vertrauen. Alles andere macht keinen Sinn...

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rübennase
    Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Das ist schön, aber dann halt Dich an Deine eigenen Worte. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Schnelle, aber für eure Kunden kostenpflichtige Lösung ist FON; damit ist das rechtliche auf einen Schlag erledigt. http://de.wikipedia.org/wiki/FON


    Ihr könntet Tagestickets selber kaufen (5 für 15 Euro) und zu 3 Euro je Stück gegen Personummer o.ä. weitergeben. Und an jedem verkauften Ticket verdienen oder die Provision an eure Kunden durchreichen.

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