notebooksbilliger.de Kundenkarte+Gutschein?

  • Hey,


    ich wollte eben 2x Palit 250 GTS bei notebooksbilliger.de für jeweils 95 Euro bestellen. Versand kostet 7,99 Euro.


    Jetzt hab ich beim Bestellvorgang gesehen, dass man gefragt wird ob man sich die Notebooksbilliger-Kundenkarte zulegen möchte. Vorteile:


    Versandkostenfreie Bestellung bei Zahlung mit notebooksbilliger.de-Kundenkarte
    Best-Price-Garantie
    20 Euro Gutschein für Ihren nächsten Einkauf bei notebooksbilliger.de
    VISA-Kreditkartenfunktion
    Kostenlos: dauerhaft keine Jahres- und Kontoführungsgebühr
    5%-Reiserabatt bei urlaubsplus.com
    Keine Mindestvertragslaufzeit, jederzeit kündbar



    Das würde ja heißen ich könnte jetzt einfach erstmal nur 1 Grafikkarte bestellen und die Kundenkarte mitbestellen.
    Und dann direkt danach die zweite Grafikkarte bestellen mit 20 Euro Rabattgutschein und ohne Versandkosten.
    Oder übersehe ich da irgendeinen Haken?

  • Allem Anschein nach will notebooksbilliger diese KK von der Hanseatic Bank bewerben https://www.genialcard.de/index.php?id=2&cc=G1.


    Es gab hier im TT ein Thema zu dieser KK, auch wenn das Thema ziemlich kurz ist.


    Ich habe keinen Haken finden können. Soweit die Bank dir diese KK gönnt...
    Wenn du von der Best-Preis-Garantie Gebrauch machen willst, solltest du die AGBs der KK lesen. Gar nicht so einfach da etwas zu finden , was alles von der Garantie nicht ausgeschlossen worden ist.


    Ausserdem wie definieren sie " in einer der
    breiten Öffentlichkeit zugänglichen Verkaufsstelle" zählen Internetläden dazu oder nur MM ?!

  • Die Best-Preis-Garantie sind meiner Meinung nach die Bytes nicht wert auf dem sie geschrieben sind.
    Das ganze wird wohl über einen Versicherer abgewickelt.
    Hier die Antwort auf eine Anfrage weil ich die Best-Preis-„Garantie“ in Anspruch nehmen wollte.



    ************** SNIPPED **************


    Sehr geehrter Herr <xxxxx>,


    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.06.2010.


    Wir haben Ihren Schaden registriert und bitten Sie vorerst um folgende ergänzende
    Unterlagen/Informationen gem. § 9 (Pkt. 9.2) der anl. Bedingungen:


    - Nachweis, dass der Kauf mit der Kreditkarte der Hanseatic Bank erfolgte
    - Originalbeleg vom Händler auf Geschäftspapier oder mit Stempel versehen, mit dem Nachweis des
    Preisunterschieds.


    Wir erlauben uns den Hinweis, dass die Ware gem. § 2 (Pkt. 12) in einer für die breite
    Öffenlichkeit zugänglichen Verkaufsstelle (Ladengeschäft) erworben sein muss.



    Mit freundlichen Grüßen
    <Namen des mitarbeiters>
    Willis GmbH & Co. KG
    Herrlichkeit 1
    D-28199 Bremen


    ************** SNIPPED **************


    Da kann sich dann jeder selbst ein Bild draus machen.
    Ich werd die Karte wieder zurückgeben und nie mehr was bei Notebooksbilliger bestellen.. Da fühlt man sich schön verarscht.

  • Zitat

    Original geschrieben von nasbaer
    Die Best-Preis-Garantie sind meiner Meinung nach die Bytes nicht wert auf dem sie geschrieben sind. Das ganze wird wohl über einen Versicherer abgewickelt. Hier die Antwort auf eine Anfrage weil ich die Best-Preis-„Garantie“ in Anspruch nehmen wollte.


    ************** SNIPPED **************
    Wir erlauben uns den Hinweis, dass die Ware gem. § 2 (Pkt. 12) in einer für die breite Öffenlichkeit zugänglichen Verkaufsstelle (Ladengeschäft) erworben sein muss.
    ************** SNIPPED **************


    Da kann sich dann jeder selbst ein Bild draus machen. Ich werd die Karte wieder zurückgeben und nie mehr was bei Notebooksbilliger bestellen.. Da fühlt man sich schön verarscht.

    Obiges stimmt doch zumindest mit der schon bekannten Formulierung überein, daß der der Artikel zur Beanspruchung der Bestpreisgarantie "in einer der breiten Öffentlichkeit zugänglichen Verkaufsstelle" erhältlich sein muss. Ein reiner Versandpreis geht also definitiv nicht, eine Abholmöglichkeit reicht sicher auch nicht und ein Werks- oder Fabrikverkauf könnte ein Streitfall sein. Notebooksbilliger selbst hat ja nicht nur eine Abholmöglichkeit und Lagerverkauf samt Beratung in Sarstedt, sondern auch ein richtiges Ladengeschäft auf der Elektronikmeile neben dem Münchener Hauptbahnhof.


    Eine Bestpreisgarantie über alle Internetversandpreise hinweg könnte sich nichtmal Amazon leisten und selbst als kostenpflichtige Versicherungsleistung wäre es wahrscheinlich unkalkulierbar.


    Welches Vergleichsangebot hast du denn eingereicht?

    Je suis Charlie

  • dagegen ist ja nichts zu sagen- wenn mit offen karten gepielt werden würde - damit aber fett werbung machen und das ganze dann quasi über die AGB auf null zu kastrieren würde ich fast schon als unlauter bezeichnen.
    Ich glaube wenn du das einem Konkurrenten vorlegst, wird der sich nur begrenzt freuen- denn ich frage mich wie oft wird es passieren, dass leute wie ich da bestellen aus der angeblichen sicherheit heraus- sich dann verarscht vorkommen und am ende es doch nicht ändern können dass der konkurrent das geschäft nicht gemacht hat

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!