Rückbuchung Kreditkarte

  • Hallo,


    ich hatte auf meiner Kreditkarte eine nicht authorisierte Buchung welche nun nach ca. 2 Monaten zurückgebucht wurde, da das Abbuchende Unternehmen keinen Beleg vorlegen konnte.
    Es handelte sich um eine Buchung in arabischen Dirham. Zurückerstattet wurde mir der Betrag in Dirham. Diese sind aber aufgrund von Wechselkursänderungen nun etwa 10 EUR weniger Wert als zum Zeitpunkt der Abbuchung.


    Mein Kreditkartenunternehmen sagt es würde immer nur der Betrag in Fremdwährung zurückerstattet.
    Hatte von euch schon mal jemand solche einen Fall? Es kann ja eigentlich nicht sein, dass der Kunde wegen einer solchen nicht authorisierten Buchung einen Schaden hat.


    Grüße,
    Sebastian

  • Hi,


    das ist mal ne gute Frage. Habe mir dazu gerade mal die AGB der LBB / Amazon.de Kreditkarte angeguckt, die ich habe und dort steht u.a. drin:

    Zitat

    14. Erstattungsanspruch bei nicht autorisierter Kartenverfügung Im Falle einer nicht autorisierten Verfügung hat die Bank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhabe den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrech nungskonto belastet, wird die Bank dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Verfügung befunden hätte.


    Zitat

    16. Schadensersatzanspruch des Karteninhabers Im Falle einer nicht autorisierten Verfügung oder im Falle einer nicht erfolgten oder fehler- haften Ausführung einer autorisierten Verfügung kann der Karteninhaber von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Ziffer 14 oder 15 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Ver- schulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischenge- schalteten Stelle liegt, die der Karteninhaber vorgegeben hat. Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Karteninhaber den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach diesem Absatz ist auf 12.500,- Euro je Kartenzahlung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht - für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, - für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und - für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Karteninhaber Verbraucher ist.


    Bei weiterer Suche finde ich jedenfalls nichts, was das Umrechnungskursrisiko explizit erwähnt, ich würde davon ausgehen, dass ich hier die Summe in Euro zurückbekommen müsste oder ggf. die Differenz seitens der Bank erstattet bekomme.


    Was steht bei deiner Bank in den AGB?


    Grüße,
    Jan

  • Ich hätte jetzt aus dem Bauch heraus gesagt, dass es sich in dem Fall nicht um eine Rückerstattung, sondern um ein Storno der usprünglichen Belastung handeln müsste - und zwar genau aus dem Grund, um ein Wechselkurstheater etc zu verhindern.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Ich hätte jetzt aus dem Bauch heraus gesagt, dass es sich in dem Fall nicht um eine Rückerstattung, sondern um ein Storno der usprünglichen Belastung handeln müsste - und zwar genau aus dem Grund, um ein Wechselkurstheater etc zu verhindern.


    Das sehe ich auch so. Es müßte sogar mit der Valuta des Belastungstages zurückgebucht werden. Dies ist jedoch nur bei Kreditkarten mit Guthabenverzinsung oder bei Teilzahlung mit hohen Sollzinsen interessant. Dem Kunden darf durch eine unberechtigte Abbuchung kein Schaden entstehen.
    Ich würde das nochmal deutlich beim Kartenausgeber reklamieren.

    Herbert

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