ZitatOriginal geschrieben von xray107
[...]Es geht zwar nur um die Rückerstattung von Telefonkosten (<20€), aber wenn es um größere Summen gehen sollte und das Beschwerdemanagement genauso arbeitet, ist dies ein Ausschlussgrund für mich[...]
Ich wage die Behauptung aufzustellen, dass jedes Unternehmen froh ist, Kunden zu verlieren, die sich wegen Telefonkosten an die Beschwerdestelle wenden, zumal wenn dieses eine normale FN-Nr. anbietet.