Ist die Auslands-KV der gesetzlichen KV denn wirklich voll umfassend? Angesichts dessen das Auslands-KV so gut wie nichts Kosten (glaub der Stiftung Warentest Sieger war unter 10€) würde ich da lieber sicher gehen und mir sowas zusätzlich holen als im Kleingedruckten bei der Kredit Auslands KV was zu überlesen.
Home of Barclay Kreditkarten: Barclays, Barclaycard New Visa, Gold, Platinum Double, Visa ...
-
-
-
Je nach herausgebende Bank unterscheiden sich die Versicherungsleistungen schon. Besonders die Dauer des Versicherungsschutzes ist oft unterschiedlich.
Ich selbst bin über meine KK 90 Tage lang versichert, was in den meisten Fällen immer ausreichen sollte.
Auslands-KVs kosten nie die Welt, wenn es um Reisen "normaler" Dauer geht (>6Wochen). Alle privaten und gesetzlichen KVs haben diese oder eine ähnliche Frist drinstehen und sind mit <20 € p.a. preiswert. Ins Geld gehts erst dann, wenn du länger im Ausland bleibst.
-
Zitat
Original geschrieben von rmol
wieso eigentlich nicht, von der cardNmore zur NewVisa ging's ja auchEinfach die Visa Gold online beantragen und wenn man sie in den Händen hält die
New Visa kündigen ?
Oder lieber telefonisch klären. -
schriftlichen Antrag einreichen, falls beide zusammen nicht gehen wird man zwecks "Produktwechsel" angerufen und muss evtl. ein entsprechendes Formular einreichen - so war es letztes Mal.
-
Jemand meinte, dass laut Hotline eine einfache Umstellung nicht geht. Man muss neu beantragen und kündigen. Da es als Zweitkonto beantragt wird, muss man jedoch schon 6 Monate Kunde sein.
Hat jemand Erfahrung mit der Axa Auslandsreiseversicherung? Sind irgend welche Probleme in den Versicherungsbedingungen erkennbar? Als Laie kann ich nichts ungewöhnliches erkennen. Die maximale Reisedauer ist mit 42 Tagen etwas kurz, sollte aber in den meisten Fällen ausreichen.
http://www.barclaycard.de/medi…nce_kompakt_v7,7262,7.pdf
Auf der Axa Homepage finde ich die Leistungsbeschreibung jedoch negativ. So sind die genannten Summen für den Rücktransport (5000 EUR in Europa, 10000 EUR außerhalb) relativ gering und meiner Meinung nach nicht ausreichend. Zudem wird bei der kurzen Leistungsbeschreibung beim [URL=https://www.axacenter.de/axaweb2008/rechnerArjDV/axaweb2008/start.do?aktionscode=14015D&vid=&AxaCenter=&Formular_jsp=rechnerarj, axaweb2008&Formularname=rechnerArjDV/axaweb2008/start.do&host=www.axa.de&IP=195.135.145.252&kundenkennzeichen=&MasterSessionID=dqft62gebvuowu7p48p9tqy1qkvo8q&SessionID=dqft62gebvuowu7p48p9tqy1qkvo8q&test=false&toolID=rechnerArjDV/axaweb2008/start.do&referer_code=&Username=anonym&remoteHost=www.axa.de&redirectID=&sdata=&MSCODE=&flag=0&vtype=zusatz&AKTIONSKENNZEICHEN=B103D]Online-Antrag[/URL] "30 Euro Krankenhaustagegeld anstelle von Kostenersatz bei stationärer Behandlung" genannt. Wenn diese Leistung immer Anwendung findet, kann man bei schweren Erkrankungen wahrscheinlich Privatinsolvenz anmelden.
Die kompletten Versicherungsbedingungen habe ich auf der Axa Homepage nicht gefunden, nur die folgende Seite beschreibt den Leistungsumfang ein wenig:
http://www.axa.de/servlet/PB/m…1%6e%64%73%72%65%69%73%65 -
Also ich würde mich auf die Bedingungen der Barclay beziehen:
ZitatVersichert sind
• Ärztliche Heilbehandlung
• Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
• Arznei-, Verband- und Hilfsmittel
• Schmerzstillende Zahnbehandlung sowie notwendige Zahnfüllungen
• Medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland
• Überführungskosten bei Ableben des Versicherten1. Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung
d) stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten.2. Rückführungskosten
Erstattet werden die Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlichen angeordneten Rücktransports des Versicherten aus dem Ausland an seinen ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächst erreichbare Krankenhaus, sofern eine ausreichende ärztliche Versorgung im Ausland nicht sichergestellt ist und der Rücktransport im Verlauf einer leistungspflichtigen Heilbehandlung erforderlich wird. Die Rücktransportkosten eines Ambulanzfluges werden in voller Höhe übernommen, wenn die Vermittlung durch Vertragspartner des Versicherers erfolgt; [...]
Allerdings gibt es beim Krankenrücktransport zwei Fälle zu unterscheiden:Zitata) Medizinisch sinnvoll und vertretbar
Der Patient wird unter der Voraussetzung, dass er transportfähig ist, nach Hause transportiert. Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen die Ärzte der Notrufzentrale des Versicherersb) Medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet
Der Patient wird nur dann nach Hause transportiert, wenn er vor Ort nicht adäquat behandelt werden kann, weil beispielsweise eine Operation nicht durchführbar ist. Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen die behandelnden Ärzte vor Ort.(Quelle: http://www.reiseversicherung.d…rankenruecktransport.html)
Leider ist Fall B bei der AXA der Fall. Bei der HUK24, Hansemerkur und ERGO/DKV ebenfalls.
Auf die Schnelle habe ich nur die HUK und den ADAC gefunden, der beim Auslandskrankenschutz und bei der Plus-Mitgliedschaft nach Fall A verfährt:ZitatDas leisten wir für PlusMitglieder und young traveller:
Übernahme der gesamten Organisation und Durchführung des Rücktransports, wenn es medizinisch sinnvoll und vertretbar sowie die Transportfähigkeit gegeben ist (Quelle: http://www.adac.de/mitgliedsch…Krankenr%C3%BCcktransport)
Der Auslandskrankenreiseschutz der Gold-VISA i.V.m. einer bestehenden ADAC-Plus-Mitgliedschaft scheint die optimale Abdeckung zu sein. -
Frage zum Thema Bargeld - Abhebung mit der VISACard:
Abhebungen sind ja auch im Inland kostenfrei. Wie schaut es mit der Fälligkeit aus? Ist sie entsprechend der 'anderen' Umsätze? Danke für die Antwort.
-
Zitat
Original geschrieben von Metzger80
Leider ist Fall B bei der AXA der Fall. Bei der HUK(24), Hansemerkur und ERGO/DKV ebenfalls.
Auf die Schnelle habe ich nur den ADAC gefunden, der beim Auslandskrankenschutz und bei der Plus-Mitgliedschaft nach Fall A verfährt::confused: Also die HUK wirbt explizit mit Fall A. In der Regel haben die Versicherer auch ein Interesse daran, den Kunden/Patienten nach Deutschland zurückzubringen, da dann wieder die 'normale' Krankenversicherung für alle Kosten aufkommen darf.
-
Kann mir jemand sagen, was in den AGB´s der Punkt "Einwilligung zur Bankauskunft der kontoführenden Bank" bedeutet? Welche Angaben gibt meine Bank dann an Barlcay´s heraus?
Ich wollte nicht unbedingt mein Girokonto, auf welches mein Gehalt eingeht, angeben.
Eine Einwilligung zur Schufaauskunft etc würde ich ja verstehen. -
Das wird nicht angefragt, so die Regel
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!