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  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Der Verwendungszweck ist zwar technisch nicht nötig, jedoch behaupte ich mal, dass die Bank das zum Schutz des Überweisenden so gehandhabt wissen will: Wenn du dich in der Kto.-Nr. vertippt hast, jedoch den Verwendungszweck entspr. der Vorschrift korrekt ausgefüllt hast, und die Überweisung dennoch ausgeführt wird (da es die falsche Kto.-Nr. zufällig gibt), dürftest du im Streitfall erheblich bessere Argumente in der Hand haben, da die Bank dann gewissermaßen gegen ihre eigenen Vorschriften verstoßen hat.


    Danke, von dieser Seite habe ich das noch gar nicht betrachtet. Das klingt absolut einleuchtend. Jetzt bin ich heilfroh, dass meine Frage doch nicht so dumm war und ich wieder etwas dazugelernt habe.


    Gruß Stefan

  • Dito, ich hätte wahrscheinlich auch einen anderen Verwendungszweck eingetragen weil ich es immer gern sehe für was die Überweisung denn war.


    Aber so werde ich in diesem Fall darauf verzichten und auch die Kartennummer eintragen.

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  • Z. B. monatliche Abbuchung der Maestro Umsätze.

    Zitat

    Original geschrieben von fonya
    Dito, ich hätte wahrscheinlich auch einen anderen Verwendungszweck eingetragen weil ich es immer gern sehe für was die Überweisung denn war.

    Das eine schließt das andere ja nicht aus.

  • Die Maestro Umsätze werden monatlich abgebucht? Ich dachte bei der NV ist alles auf 2 Monate ausgelegt?


    Achso, Du meinst 2 Zeilen Verwendungszweck 1x einen eigenen und 1x die Kartennummer, stimmt das hatte ich ganz vergessen.

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  • Du bist ein Blitzmerker! :p Nachdem du die arme lisari wie einen schweizer Käse durchlöchert hast, müssten doch alle Unklarheiten beseitigt sein. Noch einmal zum Mitschreiben: Visa und Maestro Umätze werden in einer Rechnung zusammengefasst und monatlich abgebucht. Und nur im günstigsten Falle sind es 2 Monate. Bei schlechtem Timing werden die Kartenumsätze bereits einen Monat nach Belastung abgebucht.


    Bei mir werden alle (gebuchten) Umsätze bis zum 06. abgerechnet und einen Monat später am 05. abgebucht. Ich vermute, dass es bei jedem so ist, weil der 05. eines Monats hier schon öfter genannt wurde.


    Wenn in der ersten Zeile des Verwendungszwecks noch genügend Platz ist, kannst du deinen Zusatz dort auch einfach reinquetschen. Es ist sowieso von der Überweisungsmaske deiner Bank abhängig. Bei manchen ist der Verwendungszweck ein einziges großes Feld, bei anderen ist er in mehrere Felder/Zeilen aufgeteilt. Vermutlich ist es technisch gesehen nur ein einziger Wert und die Banken mit mehreren Verwendungszweckzeilen verschmelzen diese miteinander.


    Überweisungsträger scheinen genormt zu sein und immer 2 Zeilen à 27 Zeichen zur Verfügung zu stellen. Komischerweise stehen mir online bei mindestens einer Bank maximal 108 Zeichen zur Verfügung. Bei der Postbank sind online vier Zeilen nutzbar, so dass dies ein Maximum von 108 Zeichen bekräftigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von jerx
    ...Bei mir werden alle (gebuchten) Umsätze bis zum 06. abgerechnet und einen Monat später am 05. abgebucht. Ich vermute, dass es bei jedem so ist, weil der 05. eines Monats hier schon öfter genannt wurde...

    Der Einzug durch BC findet 28 Tage nach der Abrechnung statt und es gibt auch keinen festen Termin für Abrechnungen. Dieser hängt einzig und allein vom Tagesdatum der jeweiligen Kontoeröffnung ab.

  • Dass die 378 Zeichen bei nicht DKB Empfängern angezeigt werden, bezweifel ich. Aus Neugier habe ich eine Testüberweisung gemacht. Ohne diesen Thread wäre ich aber nie im Leben ans Limit gelangt. Wer schreibt schon Romane in den Verwendungszweck.


    :gpaul: Mir kam der 05. so bekannt vor, hat evtl. mit etwas anderem zu tun. Oder weil seltsamerweise einmal im Monat der 5. ist. :D


    Bei mir ist der Abrechnungstag ein Samstag. Damit wäre der Einzug auch am Samstag, verschiebt sich aber auf den darauf folgenden Montag.

  • Zitat

    Original geschrieben von Latzel2
    Bei der DKB kann ein Verwendungszweck maximal 378 Zeichen umfassen.

    Was auf magische Weise 14 mal 27 Zeichen entspricht. Das maximal erlaubte (1 C-Satz plus 13 Erweiterungsteile mit Platz für je 27 Zeichen Verwendungszweck) nach Datenträgeraustauschverfahren. ;)

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