ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
Der Verwendungszweck ist zwar technisch nicht nötig, jedoch behaupte ich mal, dass die Bank das zum Schutz des Überweisenden so gehandhabt wissen will: Wenn du dich in der Kto.-Nr. vertippt hast, jedoch den Verwendungszweck entspr. der Vorschrift korrekt ausgefüllt hast, und die Überweisung dennoch ausgeführt wird (da es die falsche Kto.-Nr. zufällig gibt), dürftest du im Streitfall erheblich bessere Argumente in der Hand haben, da die Bank dann gewissermaßen gegen ihre eigenen Vorschriften verstoßen hat.
Danke, von dieser Seite habe ich das noch gar nicht betrachtet. Das klingt absolut einleuchtend. Jetzt bin ich heilfroh, dass meine Frage doch nicht so dumm war und ich wieder etwas dazugelernt habe.
Gruß Stefan