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  • Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass eine Änderung online möglich ist, aber überhaupt keine Auswirkungen hat. Es wäre für sie ja einfach, die Felder unabänderbar zu machen und der Fehler hätte auch längst erkannt werden müssen. Hier setze ich meine Hoffnung aber noch einmal in fonya. Vielleicht hat er es selber online geändert und könnte sich noch einmal bei der Hotline vergewissern, ob die Änderung auch wirksam war. Hallo fonya! Winke winke! :D


    Meiner Meinung nach macht sich Barclays das Leben in dem Punkt sowieso schwerer als nötig. Bei anderen Firmen oder auch Behörden kann man die Bankverbindung sogar telefonisch ändern - wenn es sich um denselben Kontoinhaber handelt. Evtl. geht es bei denen dann auch per Email. Dabei können einige Firmen im Gegensatz zu Barclays nicht einmal sicher sein, dass die persönlichen Daten korrekt sind, weil sie zu Vertragsbeginn keine Schufaabfrage durchführen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Ich auch, nur ist ja eben die Frage, ob die Änderung tatsächlich in den Datenbestand übernommen wird.


    Natürlich wird die Änderung übernommen, macht es doch einfach und schaut ein paar Tage später wieder nach, dann steht es auch im Online-Kundencenter drin!

  • Zitat

    Original geschrieben von SE_Handy_Freak
    Natürlich wird die Änderung übernommen, macht es doch einfach und schaut ein paar Tage später wieder nach, dann steht es auch im Online-Kundencenter drin!

    Supervorschlag für jemanden, der das EE-Formular bereits einmal abgegeben hat...

  • Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass eine Änderung online möglich ist, aber überhaupt keine Auswirkungen hat. Es wäre für sie ja einfach, die Felder unabänderbar zu machen und der Fehler hätte auch längst erkannt werden müssen. Hier setze ich meine Hoffnung aber noch einmal in fonya. Vielleicht hat er es selber online geändert und könnte sich noch einmal bei der Hotline vergewissern, ob die Änderung auch wirksam war. Hallo fonya! Winke winke! :D


    Hallölle hier bin ich :p
    Das sehe ich genau so, wenn man es online ändern kann dann muss es auch übernommen werden.
    Ich habe es gestern im OKC geändert und gerade noch mal nachgesehen, jetzt steht da 100% drin. Von daher gehe ich davon aus das es ab jetzt mit den 100% läuft.
    Desweiteren kann man sich auch seine letzten Änderungen der letzten 5 Tage (5 waren es glaube ich) anzeigen lassen und da taucht es auch auf.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Ist ja auch ok, nur hast dich damit eben nicht an den vorgesehenen Geschäftsprozess gehalten. Zudem kannst du es nicht vollständig ausgefüllt haben, da du die Kontonr. noch nicht wusstest.


    Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Ich habe das Einzugsermächtigungs-PDF direkt dem Antrag beigelegt und es wurde auch sofort richtig eingerichtet. Allerdings wäre es wohl einfacher gewesen, es später im Online Kundencenter auf 100 % umzustellen. Solange man die Bankverbindung nicht ändert, scheint das Formular nicht nötig zu sein.


    Meine Kontonummer fehlte natürlich beim Antrag, aber ich dachte so ist es am einfachsten und das es auch geht zeigt ja das Beispiel von jerx.

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  • Jetzt muss ich mal etwas Dummes fragen:


    Wenn man auf das Barclay Kreditkartenkonto überweisen will, muss man laut Beschreibung der Homepage im Verwendungszweck die Kartennummer angeben. Warum eigentlich? Bei der Kontonummer handelt es sich ja um eine individuelle Nummer, also nicht um eine zentrale Kontonummer wie z.B. bei der Amazon-Kreditkarte. Deshalb müsste es bei Barclay nach meiner Logik eigentlich egal sein, was im Verwendungszweck steht. Oder mache ich hier einen Denkfehler?


    Über eine Aufklärung freut sich


    Stefan

  • Der Verwendungszweck ist egal, ich gebe auch öfters einen anderen Verwendungszweck an und das Geld wird dennoch gut geschrieben.

  • Der Verwendungszweck ist zwar technisch nicht nötig, jedoch behaupte ich mal, dass die Bank das zum Schutz des Überweisenden so gehandhabt wissen will: Wenn du dich in der Kto.-Nr. vertippt hast, jedoch den Verwendungszweck entspr. der Vorschrift korrekt ausgefüllt hast, und die Überweisung dennoch ausgeführt wird (da es die falsche Kto.-Nr. zufällig gibt), dürftest du im Streitfall erheblich bessere Argumente in der Hand haben, da die Bank dann gewissermaßen gegen ihre eigenen Vorschriften verstoßen hat.

  • Kann man eigentlich auch von der Netto CardNMore auf eine andere Barclaycard wechseln z.B. New Visa oder Web.de Kreditkarten?! Ist dies problemlos über die Hotline möglich oder zicken se da rum?!

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