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  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Geht es dabei nicht um den Jahresumsatz im Vorjahr? Der ist doch Null, wenn die Karte neu beantragt wird. Oder würde der Vorjahr-Umsatz mit der alten Double-Karte wie ein Vorjahr-Umsatz mit der GoldVisa angerechnet werden?

    Die Gold VISA ist im ersten Jahr immer kostenlos. Wenn es irgendwo heißen sollte "nur für Neukunden" (was ich noch nirgends gesehen habe), kann sich das nur auf die Karte selbst beziehen, also so gemeint sein, dass man im 1. Nutzungsjahr grundsätzlich Neukunde (der Karte) ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Harris
    ...Card'n'more Karte...Gibt es Nachteile?

    Bargeldverfügungen sind teuer, Auslandseinsatzentgelt im Nicht-Euro-Raum fällt an. Ich würde dir das PLV ans Herz legen wollen.

  • Praxiserfahrung:


    Verfügungsrahmen 1100 EUR


    Wollte eine Überweisung tätigen, 1066,72 EUR Wurde abgelehnt


    Man kann bei Überweisungen nicht voll aus den Verfügungsrahmen schöpfen, durch gingen nur 980 EUR


    Laut telefonischer Aussage: Es muss immer ein gewisser Puffer bleiben

  • Zitat

    Original geschrieben von Jodimaster
    Laut telefonischer Aussage: Es muss immer ein gewisser Puffer bleiben

    Interessant. Ob das auch für Lastschriften gilt? Ist ja sehr unangenehm und zumeist mit Strafgebühr belegt, wenn die nicht erfolgreich sind.

  • Interessant. Ich habe den Überweisungsservice wegen der hohen Gebühren noch nie genutzt.


    Bei Lastschriften über die Maestro-Karte kann ich aber berichten, dass Barclaycard diese nicht sofort zurück gehen lässt, wenn der Verfügungsrahmen überschritten wird. Einmal hat sogar das Finanzamt bei uns unvorhergesehen mehrere tausend Euro abgebucht, so dass der Verfügungsrahmen überschritten wurde. Daraufhin hat dann Barclaycard freundlich angerufen und die Karten gesperrt, bis das Konto nach zwei Tagen ausgeglichen war. Lastschriften von anderen Firmen, die in den zwei Tagen eintrudelten, wurden aber auch nicht abgelehnt. Nur die Karten selbst funktionierten nicht (VISA und Maestro mit PIN-Abfrage). Insofern war der Service recht fair.

  • Zitat

    Interessant. Ob das auch für Lastschriften gilt? Ist ja sehr unangenehm und zumeist mit Strafgebühr belegt, wenn die nicht erfolgreich sind


    ELV ist mit dem Kreditkartenkonto doch gar nich erlaubt.


    Ich hatte mich auch gewundert, weil ich dachte das iich auch inkl. Gebühren voll über den Verfügungsrahmen verfügen kann. DEM IST NICHT So


    Das währe nur bei Transaktionen so nicht bem Online Überweisungsservice.


    Die Maestro hab ich noch nie genutzt

  • Zitat

    Original geschrieben von martin_FS
    Bei Lastschriften über die Maestro-Karte kann ich aber berichten, dass Barclaycard diese nicht sofort zurück gehen lässt, wenn der Verfügungsrahmen überschritten wird. Einmal hat sogar das Finanzamt bei uns unvorhergesehen mehrere tausend Euro abgebucht, so dass der Verfügungsrahmen überschritten wurde. Daraufhin hat dann Barclaycard freundlich angerufen und die Karten gesperrt, bis das Konto nach zwei Tagen ausgeglichen war. Lastschriften von anderen Firmen, die in den zwei Tagen eintrudelten, wurden aber auch nicht abgelehnt.

    Danke für den Bericht. Lastschriften mit stark schwankenden Beträgen wie beim Finanzamt würde ich aber lieber nicht über das Konto machen. Außerdem bekommt man von denen ja manchmal auch was erstattet (was ja an sich eine erfreuliche Nachricht ist) - geht das überhaupt über das Maestro-Konto?

  • Erstattungen an die Bankverbindung der Maestro-Karte (Kontoinhaber = Name auf Karte, Kontonummer beginnt mit 57.., BLZ 20130600) funktionieren einwandfrei. Ich bekomme schon seit Jahren Zahlungen an diese Kontoverbindungen (Erstattung von Versicherungen, Gewinne von Aktion Mensch, von Telefonanbietern etc.). Eine Mitarbeiterin meinte nur mal zu mir, dass es ggf. länger dauern kann, bis die Gutschrift erfolgt (da teilweise eine manuelle Nachbuchung notwendig ist). Lieber ist Barclaycard eine Gutschrift unter Angabe der Kontonummer die mit 2... beginnt unter Angabe der Kreditkartennummer. Eigene Überweisungen tätige ich daher an die gewünschte Bankverbindung.


    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von martin_FS
    Erstattungen an die Bankverbindung der Maestro-Karte (Kontoinhaber = Name auf Karte, Kontonummer beginnt mit 57.., BLZ 20130600) funktionieren einwandfrei.

    Gut zu wissen, ich dachte bisher Gutschriften gingen nur auf die auch von dir genannte Kontonummer, die mit 2 beginnt.


    Wenn man jetzt noch Schecks einreichen könnte, dann wäre das ja ein vollwertiges Giro :D

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