Hallo,
wir haben folgendes Problem: Dank GPON-Technik ist es nun endlich möglich, mitten in Dresden im Jahre 2009 einen DSL-Anschluß über OPAL zu bekommen. Dazu baut die Telekom im Keller aktive Technik ein und benötigt dazu natürlich die sog. Eingetümererklärung. Für den Eigentümer entstehen keine Kosten, lediglich der dann anfallende Stromverbrauch müßte vernünftig auf alle Mieter (analog Fahrstuhl) oder eben nur auf die Nutzer eines DSL-Anschlusses aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich insgesamt um ca. 100 € pro Jahr bei 19 Mietparteien.
Dazu schickt die DTAG an die jeweiligen Hauseigentümer/Hausverwaltungen einen vorgefertigten Vertrag. Unsere schlaue Hausverwaltung hatte mit diesem Vertrag irgendein nicht nachvollziehbares Problem und hat eigenmächtig den Vertrag geändert und dann zurück geschickt. Darauf hat sich die DTRAG natürlich nicht eingelassen - wenn jeder irgendwelche Klauseln in den Verträgen geändert haben will, werden die ja nie fertig.
Fazit: unser Haus wird nicht ausgebaut.
Es gibt keine alternativen Internetzugänge, wie z.B. über Kabel. Lediglich ISDN bzw. Analogmodem, höchstens noch MAXXonair, wobei das genausowenig wie ein UMTS-Stick als Alternative in Betracht kommen dürfte, da dieser Zugang ja nicht durch den Vermieter bereitgestellt wird (außerdem funktioniert MAXXonair kaum schneller als ISDN, bloß unzuverlässiger).
Mit welchen stichhaltigen Argumenten kann man der Hausverwaltung nun die Pistole auf die Brust setzen, um doch noch die Eigentümererklärung rauszuquetschen?
Danke Euch schonmal für Eure Antworten!