Unfall - mit was muss ich rechnen?

  • Erstmal einen riesen Dank für die rege Teilnahme!
    Was ich kurz klären möchte: Ich wollte dem LKW-Fahrer nichts in die Schuhe schieben, damit er einen Teil meiner Kosten übernimmt. Ich gehe davon aus, dass ich zu 100% meinen Schaden komplett tragen muss.
    Nur habe ich gedacht, wenn ich nicht die volle Schuld habe und der LKW zumindest eine Teilschuld bekommt, wird meine Strafe nicht so hoch ausfallen.
    Wenn ich ein Schreiben mit einem Busgeld von 100€ oder in ähnlicher Höhe bekomme - ohne Fahrverbot - , dann werde ich damit natürlich nicht zum Anwalt gehen.


    Inwieweit ist denn die Aussage von der Polizei für die Strafe bindend?
    Die haben mir gesagt: Ich hätte nicht überholen dürfen, der LKW-Fahrer hatte keine Chance auszuweichen und daher trifft mich die volle Schuld. An diesem Schild wäre ich schließlich 4x vorbei gefahren.
    Habe die Aussage erstmal so hingenommen und mich nahezu nicht geäußert (hätte aber auch keine Chance gehabt, die haben das sofort nachdem aussteigen gesagt), um nichts falsches zu sagen.
    Eigentlich habe ich recht gute Augen und das ich das Schild so oft übersehen habe, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Vor allem weil ichs vorher noch nie gesehen habe


    Was ich noch anmerken muss: Wir sind erst ~2km später auf einen Rastplatz gefahren, also kann der genaue Unfallort nicht ausgemacht werden.



    Nützt ja alles nichts, wenn der Bescheid kommt werde ich mehr wissen.


    PS: An welche Stelle muss ich mich wenden um die Beschilderung auf bestimmten KM herauszubekommen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Weil das bedeutet, dass das Auto nicht an sich zu breit für die vorhandene Lücke war, sonst hätte er sich den vorderen Kotflügel, zumindest aber den Spiegel abrasiert.


    Das ist für die Beurteilung der Schuldfrage bzgl. der Haftpflicht aber irrelevant.
    Um nicht überholen zu dürfen muss die Lücke nicht schmaler als das Auto sein (dann natürlich darf man erst recht nicht überholen wenn man das nicht wie James Bond hochkant auf zwei Rädern tun will).
    Bei der Situation (aufgrund derer ja genau diese Beschilderung entwickelt wurde um den Unsinn eines Überholvorgangs hier zu verdeutlichen) ist ganz klar dass der Überholende zusätzlich zu der freien Lücke immer auch noch eine gewisse Schwankung während des Überholvorganges einkalkulieren muss. Nicht nur der Überholte, sondern auch der Überholende kann ja während des Überholvorganges aus verschiedensten Gründen ein wenig von der schnurgeraden Fahrt abweichen müssen. Und zwar eben auch noch dann wenn er schon fast vorbei ist, "hinten" also. Das gilt übrigens immer beim Überholen - zusätzlich zur Lücke muss ja stets zwingend ein Sicherheitsabstand möglich sein. Das war hier nicht der Fall.
    Und da hier der Überholende ganz ohne jeden Einfluss vom Überholten gehandelt hat, trifft ihn eben die alleinige Schuld. Oder möchte irgendwer dem jeweils Überholten eine Pflicht herbeikonstruieren nach rechts in die Begrenzung auszuweichen wenn jemand trotz des zu geringen Platzes überholt?
    Im Gegenteil: Hier dem Überholten auch nur ein Fitzelchen von Mitschuld anzudichten ist doch mehr als gewagt - der hat schliesslich weder überhaupt irgendetwas zum Geschehen aktiv beigetragen, noch hatte er irgendeine Chance irgendetwas zu tun um das Überholen zu verhindern.
    Das eine (Bussgeld) hat mit dem Anderen (Schuld / Mitschuld) auch nur sehr begrenzt etwas zu tun - das heisst dass eine evtl. Strafe auch nicht geringer ausfällt wenn der Andere eine Mitschuld trägt. Wenn z.B. bei einem Unfall die Schuld geteilt wird weil beide Beteiligten z.B. gleichermaßen die Vorfahrt missachtet haben oder fahrlässig die Fahrspur gewechselt haben etc., dann wird das Bussgeld nicht etwa halbiert und auf beide aufgeteilt, sondern eher verdoppelt, also für beide gleichermaßen audgesprochen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Hier demnach von einer feststehenden und definitiven Schuld des Überholers auszugehen, ist IMHO mehr als nur ein bisschen gewagt...


    Wieso? Nach allem was bekannt ist (inkl. dem Überholer), gibt es IMO eigentlich keine Zweifel an der Schuldfrage. Er hat ein zwar nicht verbotenes, aber riskantes Überholmanöver auf einer verengten Fahrbahn durchgeführt. Kein Sicherheitsabstand und kein versetztes Fahren. Ob der LKW einen Schlenker nach links gemacht hat ist unerheblich, solange es keine Absicht war. Und vielleicht hat der Überholer ja auch einen Schlenker nach rechts gemacht?


    Ein Bußgeld wird es wohl nicht geben, da es ja kein Überholverbot gab. Der Überholer hat einfach Pech gehabt und muß seinen Schaden selber zahlen.


    kopporama

    "Wir leben in einer Zeit der Schnüffelei. Heutzutage bedroht man Menschen nicht mit einem Dolch, sondern mit einem Dossier." Vance Packard

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    ...


    Ich sehe hier allenfalls den vorwurf nach 23 BkatV "Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten"
    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_05.php. Der Spass würde 30 € kosten - wobei den mangelnden Sicherheitsabstand erstmal jemand nachweisen muss...


    Ein Verwarnungsgeld hätte die Polizei gleich vor Ort kassiert. Ich hab den Threadersteller aber so verstanden dass die Polizei ein Bußgeld angekündigt hätte.
    In dem Fall käme eigentlich nur der Vorwurf des Überholens bei unklarer Verkehrslage in Frage, der allerdings auf eher wackeligem Fundament stehen dürfte.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Ein Verwarnungsgeld hätte die Polizei gleich vor Ort kassiert. Ich hab den Threadersteller aber so verstanden dass die Polizei ein Bußgeld angekündigt hätte.
    In dem Fall käme eigentlich nur der Vorwurf des Überholens bei unklarer Verkehrslage in Frage, der allerdings auf eher wackeligem Fundament stehen dürfte.


    Okay, dann darf ich mir wohl oder übel in den nächsten Tagen einen Termin beim Anwalt holen :o
    300€+ Gebühren + 4 Wochen Führerschein weg :flop:


    PS: Der eine Polizist hat irgendwas von >100 + 4 Punkten und kein Führerscheinentzug erzählt. Wollte dann nochmal in seinem schlauen Buch nachschauen und ist wohl zu dem Entschluss gekommen, dass er dieses Buch nicht versteht.


    Wie lange dauert es, bis so ein Bescheid ins Haus flattert?

  • Kann mir jemand diese Frage beantworten?


    An welche Stelle muss ich mich wenden um die Beschilderung auf einem bestimmten KM herauszubekommen?

  • Zitat

    Original geschrieben von pchb
    300€+ Gebühren + 4 Wochen Führerschein weg :flop:


    Das ist doch bislang reine Spekulation.
    Was genau hat denn die Polizei angekündigt, was hat sie Dir schriftlich mitgegeben?


    Der besagte Vorwurf zielt übrigens ganz hauptsächlich auf Überholen mit / bei Gegenverkehr ab, deswegen ist das auf Autobahnen eher unwahrscheinlich.
    Viel wahrscheinlicher ist doch, dass "nur" der Vorwurf wg. zu geringem Abstand im Raum steht.
    Auch ein Verwarnungsgeld kann später, d.h. nicht sofort vor Ort erhoben werden.
    Der angestrebte Effekt jedenfalls ist doch wohl schon eingetreten: Dass das ein Fehler war hast Du erkannt und wirst es wohl nicht so schnell wieder tun, oder?

  • Zuerst hat einer der beiden Polizisten gesagt, dass es um die ~125€ + 4 Punkte und kein Führerscheinentzug werden wird. Dann haben beide Polizisten gegen Ende des Gesprächs nochmal gefragt, ob die das nicht in Erfahrung bringen können. Haben ihr Büchleich rausgeholt, haben es anscheinend nicht verstanden und konnten mir dann keine Antwort geben.


    Zitat

    Dass das ein Fehler war hast Du erkannt und wirst es wohl nicht so schnell wieder tun, oder?


    Ein Fehler war es auf jedenfall von mir und ich werde hoffentlich die richtigen Schlüsse daraus ziehen :)


    Mitbekommen habe ich eine Durchschrift der Unfallmitteilung. Im Kopf wurde weder bei 'Verkehrsunfallanzeige wird nicht gefertigt [...]" noch "Verkehrsunfallanzeige wird gefertigt [...]" angekreuzt. Aufnehmende Stelle, AZ + Daten der Fahrzeuge und Fahrer wurden notiert.
    "Hauptstoßstelle ankreuzen" ist bei mir 04 und beim LKW 01 rein geschrieben.


    Handskizze- soweit ich es lesen kann-: SAutl. -NachnamedesPolizisten-,weiß HAL-MB-93


    (ich hoffe das darf ich schreiben, sonst nehme ich es wieder raus)


    Hab keine Ahnung was mir diese Handskizze sagen soll.

  • Zitat

    Original geschrieben von pchb
    Kann mir jemand diese Frage beantworten?


    An welche Stelle muss ich mich wenden um die Beschilderung auf einem bestimmten KM herauszubekommen?

    Ich würde zwei Dinge tun:


    1. In Ruhe(!) abwarten, bis der Bescheid vor Dir liegt und Dich nicht vorher von 8038409834 Mann in alle möglichen Richtungen verrückt machen lassen.
    2. In Sachen Beschilderung ist entweder die Autobahnmeisterei ein guter Startpunkt - oder eben nochmal hinfahren lassen und dann vom Beifahrersitz aus die Augen gut aufmachen. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Die Sache wurde jetzt ja von allen Seiten beleuchtet. Zivilrechtlich ist es klar Du zahlst Deinen Schaden selbst bzw. Deine Vollkasko,


    Du hast Dich nach eigenen Angaben nicht schriftlich vor der Polizei geäußert, Deine mündlichen Aussagen waren, wenn Du Dich selber belastet hast, von dem Schock geprägt.


    Die Polizei stellt in der Unfallaufnahme nicht Deine Schuld fest, sondern den nach dem ersten Augenschein Hautverursacher, den sog. "Beteiligten 01". ist aber nach Deine Aussagen der LKW


    Könnte es sein, daß gebührenfrei verwarnt wurdest? Macht die Polizei recht gerne in einem Halbsatz, andere Beteiligte ist zufrieden mit einem schroffen Auftreten der Polizei und leise ausgesprochene gebührenfreie Verwarnung spart das pinseln einer Anzeige, die die Bußgeldbehörde eh einstellt.


    Am Besten Du rufst mal bei der Polizei an und fragst nach dem Aktenzeichen. Wenn die keins finden ist obiger Fall eingetreten.


    Wenn ein Aktenzeichen vorhanden, fragen was genau vorliegt. Es kann dann immer noch sein, daß der Fall als Arbeitsnachweis eingetragen wurde, ohne daß eine Anzeige erstellt wird. Das Überholen bei unklarer Verkehrslage liegt nicht vor, Du hast ja genau gewußt, daß es eng wird. Vielleicht wird ein Hilfstatbestand heran gezogen, der aber dann sicher kein Fahrverbot zurf Folge hast


    Wenn Du wider Erwarten doch den Anhörbogen als Betroffener erhälst kannst Du (straflos) behaupten, der Lkw wäre nach links gezogen. Zwei widersprüchliche Aussagen, kein Fremdschaden, das hat regelmäßig die Einstellung zur Folge.


    Überleg mal, die Erstellen den Bußgeldbescheid, Du gehst vor Gericht. Ist i.d.R gefahrlos, da Dir der Richter, wenn er tatsächlich ein für Dich negatives Urteil sprechen will, vorher raten wird den Einspruch zurückzunehmen, damit er kein Urteil pinseln muß.


    Wenn Du vor Gericht gehst, müssen wenns blöd kommt 3 Polizeibeamte aussagen, die Können dann je 4 Stunden nichts anderes machen.


    Auch bei der Strafvervollgung hat die Ökomie ihren Einzug gehalten.


    Du legst jede Menge Zweckpessimismus an den Tag, wegen der Geschichte wirst Du Nicht zum 4-Wochen-Fußgänger.


    Auch wenn mich die Verkehrapostel jetzt kreuzigen, Du hast Dich intensiv mit Deinem Verhalten auseinander gesetzt und sowas wird Dir nicht wieder passierern


    Gute Fahrt


    Fran

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