Unfall - mit was muss ich rechnen?

  • Hi Leute!
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Folgender Sachverhalt:
    Ich hab in einer Baustelle (zweispurig), versetztes Fahren* (hab das Schild beim besten Willen nicht gesehen), einen LKW überholt und der LKW hat mich hinten rechts tuschiert.
    Polizei: Volle Schuld für mich.


    Mit was muss ich rechnen? Werde nicht so ganz aus den Bußgeldkatalogen schlau. Personenschaden gab es keinen, der LKW hat nichts abbekommen (hat mich wohl mit seinem Trittbrett touchiert).


    Danke für jede Antwort!


    *


    Damit habe ich im Überholverbot überholt.

  • Guten Morgen,


    eigentlich mit gar nichts. Ein Unfall liegt nicht vor, da Du keinen anderen geschädigt hast.


    Ich gehe davon aus, daß deinerseits Drogen und Alkohol nicht mit im Spiel waren, somit bleibt maximal noch Behinderung anderer, weil die "Unfallstelle" nicht zügig geräumt wurde.


    Und so was wird üblicherweise gebührenfrei verwarnt.


    Bleibt also nur Dein Eigenschaden und über den ärgert man sich am meisten.


    Dennoch schönen Sonntag.


    Fran


    Sorry, die Graphik war vorher noch nicht da.


    Es herrscht an der Stelle kein Überholverbot, du solltest entweder zugig überholen oder versetzt fahren.


    Somit hast Du seitens der Bußgeldbehörde nicht zu erwarten.

  • Danke für deine Antwort. Drogen waren natürlich nicht im Spiel.
    Ich muss sagen, dass mich deine Aussage sehr verwundert. Die Polizei hat mir gesagt, dass ich nicht hätte überholen dürfen. Daher trifft mich die volle Schuld.
    Aber es ist doch die Pflicht eines Jeden einen Unfall zu vermeiden. Dann müsste den LKW Fahrer doch auch eine Teilschuld treffen oder nicht? Er hätte einfach auf die Bremse treten können. Und wenn 90% meines Autos vorbei kommen, dann müssten auch die restlichen 10% passen.


    Ich werd den Bescheid abwarten und dann sofort zum Anwalt gehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von pchb


    Ich werd den Bescheid abwarten und dann sofort zum Anwalt gehen.

    Auch wenn ich wahrlich kein Freund davon bin, bei jeder Art von Unfall erstmal pauschal zum Anwalt zu rennen, so ist es in diesem Fall glaube ich sehr sinnvoll, zum Anwalt zu gehen.


    Diese Art von Baustelle in Kombination mit der Beschilderung und dem Unfall ist kein "Alltagsunfall", von daher ist der rechtliche Beistand bestimmt sinnvoll - und sei es nur, daß Du im Laufe der Erstberatung die Einschätzung mitgeteilt bekommst, daß Du tatsächlich Schuld bist (falls es so ist). Und falls es doch zweifelhaft ist, wer welche Schuld trägt, dann brauchst Du den Anwalt sowieso. ;)


    Good luck!

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Man muß aber unterscheiden zwischen einem Überholverbot (dann hättest Du auch ein rechts fahrendes schmales Motorrad nicht überholen dürfen), oder der Tatsache, das der Verkehr ein sicheres Überholen unmöglich machte.


    Es gilt die Regel, immer der Verkehrssituation entsprechend angepasst zu fahren. Und wenn die Spuren so Eng dort waren, dann "verbietet" es sich von selbst, dort zu überholen. Tut man es trotzdem, und es passiert etwas, muß man halt mit den Konsequenzen rechnen.


    Und wenn schon ein Schild auf versetztes fahren hinweist, scheinen die Spuren ja doch recht eingeengt gewesen zu sein. Und so ein LKW ist kein kleines Auto. Da reicht schon eine Windböe, damit der leicht schlenkert. Und wenn da kein Platz war, muß ich als Autofahrer damit rechnen, touchiert zu werden.


    Überhole ich dann (auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist), dann bin ich selber schuld. Der LKW Fahrer hat sich hier nichts zu schulden kommen lassen, warum soll er dann eine Teilschuld haben?

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Ich drück dir Daumen. :top:


    Das Schild hab ich im Leben noch nicht gesehen ... und ich bin schon
    einige Hunderttausend Kilometer auf deutschen Autobahnen unterwegs gewesen. :confused:


    Gruß Walter

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Überhole ich dann (auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist), dann bin ich selber schuld. Der LKW Fahrer hat sich hier nichts zu schulden kommen lassen, warum soll er dann eine Teilschuld haben?


    Hätte der LKW Fahrer seinen Fuß um ein paar Zentimeter nach links verschoben (Unfallvermeidung), dann wäre es nicht zu diesem Unfall gekommen. Da mein Wagen hinten nicht breiter wird (E60) und ich zu 90% schon vorbei und auf meiner Spur war, muss wohl noch etwas anderes an diesem Unfall schuld haben.


    Aber das sind nur Ausreden, natürlich ist es absolut mein Fehler gewesen. Und natürlich werde ich entsprechend gerade stehen, nur eben in welcher Höhe wird sich wohl zeigen müssen.
    Eine Geldstrafe ist eher zu verkraften als ein vier wöchiges Fahrverbot.


    Was meint ihr zu diesem Paragraphen:


    Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage mit Sachbeschädigung


    300€ + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.




    Dort steht zwar Gegenverkehr, aber man weiss ja nie :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von pchb
    Hätte der LKW Fahrer seinen Fuß um ein paar Zentimeter nach links verschoben (Unfallvermeidung), dann wäre es nicht zu diesem Unfall gekommen.


    Unfallvermeidung wäre aber gewesen, die Ursache auszuschliessen, nicht das anschliessende Problem. Und die Ursache war (zumindest nach Deinen Schilderungen), das Du an einer Engstelle überholt hast, wo damit zu rechnen ist, das ein LKW leicht ausscheren kann (Das hat man mal in der Fahrschule gelernt).


    Hättest Du nicht überholt an der Engstelle, sondern nach der Baustelle, wäre nichts passiert (Unfallvermeidung).

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Ein explicites Überholverbot (Verbot mehrspurige Fahrzeuge oder Motorräder mit Beiwagen zu überholen) angekündigt durch Z. 276 herrschte an dieser Stelle nicht. Du hättest also zügig überholen können oder versetzt fahren müßen.


    Grundsätzlich darf man nur überholen, wenn es gefahrlos möglich. Wenn ein Bußgelbescheid kommen sollte dürfte wohl ein Einspruch genügen, um daß Verfahren einzustellen. Wegen 40 € wird wohl kein unfallanlytisches Guttachten gefertigt.


    Dein Letztes Posting hinsichtlich der Schuld, verstehe ich so, daß der Lkw-Fahrer zumindest einen Teil Deiner Reparaurkosten zahlen sollte? Aber selbst bei 50-50-Teilung der Schuld zahlt aber nach üblicher Rechtsprechung jeder seinen Schaden selbst.


    fran

  • Irgend wie bin ich immer zu langsam.


    Dein zitierter Tatbestand kommt für Dich nicht in Frage. Kein Gegenverkehr, selbst wenn eine Sachbeschädigung vorgelegen hätte, war die Dir die Verkehrslage klar (enge Fahrbahn). Bußgeldrechtlich wird für Dich nichts hängen bleiben.


    Fran

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