Was bringt die Payback Maestro Karte?

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Sollte die Karte tatsächlich zum Jahresende eingestellt werden, dann muss uns bis Ende Oktober die Kündigung der Bank erreichen (Absatz 1.9 AGB).


    Wird sie nicht.


    Heute kam das Schreiben bezüglich Umstellung auf SEPA-Lastschrift zum 01.12.2013. Für einen Monat hätten sie die nicht mehr umgestellt, denn sie hätten mit der Umstellung noch bis zum 01.02.2014 Zeit gehabt.

  • Hattest auch mein vorheriges Posting gelesen? Hier ein Auszug:

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Allerdings werte ich es ebenfalls als ein Signal für eine beabsichtigte Weiterführung, denn alternativ wäre ja auch die Kündigung aller Karten z.B. zum Jahresende möglich gewesen.

  • Hattest auch mein vorheriges Posting gelesen? Hier ein Auszug:


    :D

  • Dein vorhergehendes Posting hatte aber nahegelegt, dass BW mit der Payback - Maestro genauso umgehen werde wie dies der bonprix- und der Santander-maestro widerfuhr.


    Diese deine Analogiebildung habe ich aufgegriffen und in Frageform legitimerweise an dich zurückgespielt.


    Äussere Aspekte und deren Bewertung spielen für nicht wenige hier eine Rolle - siehe z.b. "schwarze" Kreditkarten wie valovis-mastercard oder seinerzeit Payback Premium Visa von WMF.


    Wenn du auf diese legitimen Fragen und Querbezüge nicht eingehen magst, bleibt das dir überlassen - wenn du das aber als "Klamauk" abwertest und abtust, sage ich dir: Behalte doch dein 'Herrschaftswissen' über das Aussehen der anderen Maestro-Karten für dich. :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von tmmd
    Heute kam Post von der BW Bank bzgl. Umstellung auf SEPA-Lastschrift für meine Payback Maestro-Karte. Ich gehe daher davon aus, daß die Maestro-Karte weitergeführt wird und zum Jahresende die neuen Karten verschickt werden.


    Wie ist das genau zu verstehen? Die Payback Maestro wird am POS weiter wie bisher benutzt, zieht jedoch jetzt vom Referenzkonto SEPA-Lastschriften ein? Das würde heißen, sie macht von der Übergangsregelung für ELV keinen Gebrauch?


    Gruß
    Lisa

  • iStephan: Ok, mir war nicht klar, dass es dir ernsthaft ums Aussehen der Karte geht, ist mir persönlich nämlich ziemlich egal. Also einen Teil der neuen Bonprix-Maestro-Karte siehst du hier, wie gesagt steht auch der Bankname und das Maestro-Logo drauf. Also nichts spektakuläres, es gab schon hässlichere Karten.


    BTT: bei der neuen P°-Maestrokarte dürfte dann zumindest das Banklogo neu sein. Man darf auch gespannt sein, ob bei tatsächlicher Produkteinstellung für Neukunden der konkrete P°-Partner (real, dm, Galeria etc.) noch auf den erneuerten Karten der Altkunden auftaucht.


    Zitat

    Original geschrieben von lisari
    [...] sie macht von der Übergangsregelung für ELV keinen Gebrauch?

    Ging denn ELV mit der bisherigen Payback-Maestro? Ich habe Zahlungen ausnahmslos immer mit PIN autorisiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Ging denn ELV mit der bisherigen Payback-Maestro? Ich habe Zahlungen ausnahmslos immer mit PIN autorisiert.


    Mit PIN wird am POS bei der BW Bank (PB Maestro) "angerufen" und autorisiert, soweit klar. Danach hat sich bisher die BW Bank mit einer Lastschrift den Betrag vom Referenzkonto geholt. Diese Buchung meine ich. Das will sich die BW Bank jetzt mit einer SEPA-Lastschrift holen? Dürfen sie wahrscheinlich gar nicht anders machen.


    iStephan: hier noch das Design: CashCard


    Gruß
    Lisa

  • Zitat

    Original geschrieben von lisari
    Mit PIN wird am POS bei der BW Bank (PB Maestro) "angerufen" und autorisiert, soweit klar. Danach hat sich bisher die BW Bank mit einer Lastschrift den Betrag vom Referenzkonto geholt. Diese Buchung meine ich. Das will sich die BW Bank jetzt mit einer SEPA-Lastschrift holen? Dürfen sie wahrscheinlich gar nicht anders machen.

    Ja genau. Die von dir genannte "Übergangsregelung ELV" meint imho aber nur solche Transaktionen, bei denen kein PIN eingegeben wird, sondern der Kassenzettel (zumeist auf auf der Rückseite) unterschrieben und damit eine Einzugsermächtigung für den Händler bei der kartenausgebenden Bank erteilt wird.

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