ZitatOriginal geschrieben von holon
ja, sie berufen sich auf "Korrektheit ihres Abrechnungssystems".
Ja klar. Softwareprobleme und andere Unzulänglichkeiten gibt es nie bei einem selbst.
"Bei uns kann es keine Fehler geben" reicht nicht als Aussage - Im Gegenteil.
Und wenn die die Rohdaten der Abrechnungsgrundlage nicht mehr haben, würde ich mal als vollkommener Unjurist erstmal annehmen. "Schade BASE"