Wer haftet bei Verlust eines Retourenpakets?

  • Hallo zusammen!


    Danke für die Erklärungen, insbesondere an Dauerposter. Wichtig war für mich zunächst einmal, zu erfahren, wer denn nun gegenüber DHL Haftungsansprüche geltend machen kann, und an wen ich mich wenden muß, wenn ich meine 30€ wieder haben möchte. Das scheint ja nun dank Euch geklärt zu sein. Vielen Dank dafür!


    Ich habe gestern ein Fax an Alice geschickt. Mal schauen, wann ich von denen Antwort bekomme. Rückbuchung des Betrages war nicht mehr möglich, da die die Buchung mittlerweile schon knapp 10 Wochen zurückliegt.


    Viele Grüße!
    J

  • Wie ich Alice kenne, werden die sich stur stellen. Da wirst du wohl ernstere Schritte ergreifen müssen...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bsee
    Eine Lastschriftrückgabe ist möglich bis sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses, geläufiger unter dem Begriff nach Quartalsende http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/frameset.html


    Und schon wieder das moderne Märchen...


    Eine Lastschrift kann man ewig zurückgehen lassen! Die 6 Wochen Frist gilt nur für Banken untereinander und wir als Endverbraucher sind ganz sicher keine Bank!

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Und schon wieder das moderne Märchen...


    Eine Lastschrift kann man ewig zurückgehen lassen! Die 6 Wochen Frist gilt nur für Banken untereinander und wir als Endverbraucher sind ganz sicher keine Bank!


    Das ist doppelt falsch.


    Zum einen bildet natürlich die Verjährungsfrist eine Grenze.


    Zum anderen kann der Widerruf von Lastschriften von seiten der Bank ggü. dem Kunden nur dann nicht wirksam befristet werden, wenn es sich um eine "bösartige" Lastschrift handelt, also eine solche, für die vom Kunden niemals eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist.


    Bei "normalen" Lastschriften hat nahezu jede deutsche Bank eine entsprechende Befristungsklausel mit Genehmigungsfiktion nach Fristablauf in ihren AGB im Verhältnis zum Kunden.


    Die sieht dann wie folgt aus:


    Code
    7. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung);
    Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
    (...)
    (3) Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
    Hat der Kunde eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben.
    Macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Belastung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen.


    Da diese Klausel unmittelbar ggü. dem Kunden wirkt und der BGHan derlei Klauseln auch nichts auszusetzen hat, gilt für den Fall einer Lastschrift, für welche eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist also sehr wohl eine Sechs-Wochen-rist ab Zugang des Rechnungsabschlusses!


    Der TE hat hier Hansenet eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der aus dem Nutzungsvertrag resultierenden Entgelte erteilt, daher liegt keine "bösartige", bis zum Eintritt der Verjährungs widerrufliche Lastschrift vor.


    Sollte der TE ggü. Hansenet die Einzugsermächtigung zum Kündigungstermin widerrufen haben, würde es natürlich anders aussehen. Aber dazu hat er bisher nichts vorgetragen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Sollte der TE ggü. Hansenet die Einzugsermächtigung zum Kündigungstermin widerrufen haben, würde es natürlich anders aussehen. Aber dazu hat er bisher nichts vorgetragen.


    Davon war ich eigentlich ausgegangen, weil ich selbst bei Kündigungen die Einzugsermächtigung widerrufe. Und vor Gericht könnte man durchaus vertreten, dass es sich eben in diesem Fall um eine "unberechtigte" Abbuchung handelt. Ich zitiere aus dem Link:


    Zitat

    Die Bank kann somit auch die unberechtigte Lastschrift noch nach mehr als 6 Wochen zurückgeben.


    Dies ist z.B. bei Victorvox und Konsorten absolut überlebensnotwendig (ich sage nur SIMkartenpfand)!


    Dass natürlich eine Grenze bei den Verjährungsfristen besteht, habe ich stillschweigend vorausgesetzt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Sollte der TE ggü. Hansenet die Einzugsermächtigung zum Kündigungstermin widerrufen haben, würde es natürlich anders aussehen.


    Das ist ein interessanter Ansatz und eine wertvolle Information. Ist es regelmäßig so, daß eine erteilte Einzugsermächtigung stillschweigend bei Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt?


    In meinem o.g. Fax an Alice habe ich denen eine Frist bis zum 21.10.2009 gesetzt. Nun werde ich fairerwaise erstmal bis dahin abwarten, obwohl ich eh davon ausgehe, bis dahin keine Reaktion seitens Alice zu bekommen. Falls es so sein sollte, daß mit Beendigung des Vertragsverhältnisses auch die Einzugsermächtigung als erloschen angesehen werden kann, so werde ich meine Bank am 22.10. mit der Rückbuchung beauftragen.


    Besten Dank und viele Grüße!
    J

  • Original geschrieben von Dauerposter
    Bei "normalen" Lastschriften hat nahezu jede deutsche Bank eine entsprechende Befristungsklausel mit Genehmigungsfiktion nach Fristablauf in ihren AGB im Verhältnis zum Kunden.


    So ist es. Ich beziehe mich, wie bereits weiter oben, nochmals auf das Portal http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/frameset.html
    und zitiere diesesmal die einschlägige Passage im Wortlaut, die ausgedruckt als Deckblatt auf die Kontoauszüge eines jeden Bankkunden gehören :cool:


    "Was ist diese ominöse 6-Wochen Frist für Kontoinhaber bei Rückgaben wegen Widerspruch ?
    Flapsig formuliert: Ein häufiges Mißverständnis ;-)

    ...
    .. [bitte a.a.O. nachlesen]
    .
    AGB Ziffer 7 Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung); Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
    (...)
    7.3 Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
    Hat der Kunde eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Macht er seine Einwendung schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungenen gilt als Genehmigung der Belastung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen.
    (Banken-AGB, eigene Hervorhebungen)
    Wie aus der Formulierung zu erkennen ist, gilt diese Regelung also nur für Lastschriften, bei denen wirklich eine Einzugsermächtigung vorlag und der Zahlungspflichtige z.B. nachträglich mit der Höhe nicht einverstanden ist. Vollkommen unberechtigte Einzüge von unbekannten Einziehenden sind damit nicht von dieser AGB-Klausel erfaßt.


    Hinweise: Bei den Sparkassen findet sich die Regelung in Ziffer 7.4, bei der Postbank bezieht sich Ziffer 7.5 auf alle Lastschriften, der Einschub "für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat" ist hier nicht AGB-Bestandteil.


    Die Bank des Zahlungspflichtigen hat übrigens kein Recht zu prüfen, ob der Zahlungspflichtige die Lastschrift zurückgeben darf, bzw. sich zu weigern, eine Lastschriftrückgabe vorzunehmen."


    Quelle Christian Bartsch, Stefan Krieg, den Betreibern dieser FAQ-Seite, gebührt ewiger Dank!

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  • Neue Banken-AGBs ab 1.11.


    Die Frist für Rückbuchungen verkürzt sich von
    bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss
    auf maximal 8 Wochen nach dem Buchungstag.
    Dies und andere Neuerungen bei Bankgeschäften wie Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen nachlesbar
    http://www.verbraucherzentrale…04910222/link622391A.html

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