Wer haftet bei Verlust eines Retourenpakets?

  • Hallo zusammen!


    Irgendwie habe ich hier ein Problem, bei dem ich nicht so recht weiterkomme. Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen.


    Nachdem ich meinen ADSL-Anschluß bei Alice gekündigt hatte, forderten diese ihre Hardware (Splitter+Modem) zurück. Zur Rücksendung wurde mir ein Rücksendeschein zugesandt. Soweit so gut. Den Splitter und das Modem habe ich dein in ein Paket verpackt, den Aufkleber drauf, und ab zu DHL.


    Leider ist das Paket auf dem Weg zurück zu Alice irgendwo verloren gegangen. Der gestellte Nachforschungsantrag hat leider keinen Erfolg gehabt: wo genau sich das Paket nun befindet, weiß keiner. Zusammen mit der schriftlichen Mitteilung von DHL, daß das Paket nicht auffindbar sei, kam auch eine Schadenmeldun, die ich doch bitte ausfüllen und zurück an DHL schicken solle. Das habe ich auch getan, jedoch läßt mich die Antwort von DHL auf meine Schadenmeldung etwas ratlos dastehen:

    Zitat

    Grundsätzlich wird sich die DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG bei Retourenpaketen immer mit dem ursprünglichen Absender einer Frachtsendung in Verbindung setzen, da dieser auch unser Vertragspartner ist. Wir möchten Sie hiermit bitten, sich an diesen zu wenden.


    Mittlerweile hat natürlich Alice eine Pauschale für die nicht zurückgesendete Hardware abgebucht. In diesem Zusammenhang stellen sich mir nun zwei Fragen:


    1)
    Wenn sich DHL denn tatsächlich bei Retourenpaketen immer direkt mit dem ursprünglichen Sender auseinander setzt, warum haben die mir dann überhaupt eine Schadenmeldung zugesendet? Aus der von mir angegebenen Paket-ID war doch schon herauszulesen, daß es sich um ein Retourenpaket handelt.


    2)
    Wem gegenüber habe ich jetzt eigentlich einen Forderungsanspruch? Gegenüber DHL, weil die ja das von mir versendete Paket verschludert haben, oder gegenüber Alice, weil die mir einen Retourenaufkleber geschickt haben und daher selbst in der Haftung für die ordnungsgemäße Zustellung des Paketes stehen?


    Wäre schön, wenn mir jemand von Euch helfen könnte!
    Viele Grüße!
    J

  • Da dürfte sich Alice (wie so oft) rechtlich auf ziemlich dünnes Eis begeben.


    Wo war denn diese "Verlustpauschale" vereinbart worden? In den Alice-AGB finde ich dazu nichts.


    Meines Erachtens trägt hier Alice das Verlustrisiko.


    Du hast ordnungsgemäß geleistet, indem die Ware wie von Alice beauftragt retourniert wurde. Da du nicht Empfänger der Ware bist und auch keinen Frachtvertrag mit DHL geschlossen hast, stehen dir gegen DHL keinerlei Ansprüche wegen des Verlusts zu.


    Überdies dürfte die Klausel mit der Pauschale unwirksam sein, sofern nicht ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schadens ermöglicht wird und diese via AGB vereinbart worden ist.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • @TE
    Deine Schilderung lässt mich stutzig und Erinnerungen wach werden, denn auch meine Retoure ist Anfang 2009 nicht bei Alice angekommen; lt. Sendungsverfolgung hat sie es nur bis ins Postamt HH geschafft:
    "Die Sendung wurde im Zustellpaketzentrum bearbeitet." :rolleyes:
    http://www.dhl.de/dhl?tab=1&sk…&lang=de_DE&xmlFile=40315
    Und bei dir :confused:
    Ist da irgendwo ein Nest, gibt es da einen Markt von und schwunghaften Handel mit verschwundener Alice-Hardware? Als die Mahnung/Abbuchung kam von Alice, habe ich mich dagegen gewehrt und zurückgebucht. Ich schickte eine Kopie des Einlieferungsbelegs per Briefpost an Alice, aber die kam ebenso wenig an :eek: Von mir aus stellte ich einen Nachforschungsantrag, legte FK des Einlieferungsbelegs bei, Antwort lautete genauso wie deine!
    Irgendwie ist alles eingeschlafen, Alice will auch nichts mehr von mir. Auch gut.

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  • Ich habe es schon 3x erlebt, dass Retouren es scheinbar nur bis zum Zustellpaketzentrum geschafft haben.


    Mir wurde dann erklärt, dass Großempfänger oft dort Lagerstätten haben, das Paket also angekommen ist, dies aber leider nicht aus dem Tracking zu ersehen ist.

  • schick die ganzen schreiben einfach an alice mit der bitte um klärung mit dhl.
    die rechnung natürlich nicht überweisen, und falls abgebucht wird, widersprechen.


    einfach hartnäckig bleiben und auch nicht von mahnungen nervös werden. wenn was kommt einfach den ganzen schmodder zusammen mit der mahnung nochmal durchfaxen.

  • Hallo zusammen!


    Erstmal Danke für die Antworten.


    Zitat

    Original geschrieben von bsee
    [...] lt. Sendungsverfolgung hat sie es nur bis ins Postamt HH geschafft:
    "Die Sendung wurde im Zustellpaketzentrum bearbeitet." [...]


    So auch bei mir. Nach Einlieferung im Zustellpaketzentrum in Hamburg ist das Paket nicht mehr nachweisbar.


    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Mir wurde dann erklärt, dass Großempfänger oft dort Lagerstätten haben, das Paket also angekommen ist, dies aber leider nicht aus dem Tracking zu ersehen ist.


    Das könnte natürlich sein, aber scheinbar weiß dann selbst das Nachforschungszentrum nicht richtig Bescheid.


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    schick die ganzen schreiben einfach an alice mit der bitte um klärung mit dhl.
    die rechnung natürlich nicht überweisen, und falls abgebucht wird, widersprechen.


    Ich denke, daß ich heute mal den ganzen Kram zu Alice faxen und Klärung / Rückerstattung verlangen werde. Die Abbuchung erfolgte bereits vor über 9 Wochen - ich denke mal, daß die Rückbuchungsfrist hier bereits abgelaufen ist. Wie dem auch sei - momentan geht es um "nur" knapp 30€, daher will ich jetzt erstmal abwarten, was sich bei Alice tut. Sollte dies nicht fruchten, kann ich ja immer noch den Rechtsweg begehen.


    Viele Grüße!
    J

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Mir wurde dann erklärt,...


    Mir wurde hingegen erklärt
    zu Alice bei der DHL-Hotline, dass der Retourenaufkleber, den ich mir sicherheitshalber und vorausschauenderweise fotokopierte


    UPS SCS GmbH & Co OHG
    c/o HanseNet
    Liebigstr. 75
    22113 Hamburg


    gleich zwei Fehler aufweise
    - Die Möglichkeit gebe es -schon lange- nicht mehr, Pakete postlagernd zu adressieren
    - Liebigstr. 75 ist falsch, Alice residiere in der Liebigstr. 3 (oder eine ähnlich niedrige Hausnummer)


    Eine Lastschriftrückgabe ist möglich bis sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses, geläufiger unter dem Begriff nach Quartalsende http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/frameset.html

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  • Mit dem Reourenschein und dem Paket den du aufgegeben haben hast bei der DHL ist die Gefahrenübergabe deinerseits geschehen. Du hast dich dazu geäußert schriftlich bei DHL, alles andere müssen die klären. Wenn die was abgebucht haben einfach zurückbuchen lassen.

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  • Keinen Streß machen.


    Da dies eine "Ab Werk"-Lieferung ist (Empfänger zahlt die Frachtkosten), ist Alice in der Pflicht. Die sind haftbar, nicht Du.


    Einfach das Geld wieder holen und darauf hinweisen, dass Die selber zusehen sollen, wo die Sendung ist, wenn Du einen Einlieferungsbeleg hast.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bekiro
    Mit dem Reourenschein und dem Paket den du aufgegeben haben hast bei der DHL ist die Gefahrenübergabe deinerseits geschehen.


    So einfach ist es leider nicht, da man zunächst bestimmen müsste, welcher vertraglichen Natur die Verpflichtung zur Rücksendung ist und dann zu prüfen ist, ob das Gesetz für die Abwicklung dieses Vertragstypus' eine Gefahtragungsregel vorsieht.


    Diejenige, auf welche du dich beziehst, ist die des § 447 I BGB und findet nur auf den Fall des Versendungskaufs (der nicht gleichzeitig Verbrauchsgüterkauf ist) Anwendung.


    Ein Kaufvertrag liegt hier aber gar nicht vor.


    In Sachen Geräteüberlassung könnte man hier entweder von einer Leihe oder von einer Miete ausgehen. Da die Überlassung der Gerätschaften wohl durch die Zahlung des monatlichen Grundentgelts mitfinanziert wird, würde ich eher Miete annehmen.


    Für die Rückgabe der Mietsache gibt es keine gesetzliche Gefahrtragungsregel ähnlich der des § 447 I BGB.


    Da Alice in den AGB den Nutzer dazu verpflichtet, die Geräte nach Beendigung des Nutzungsvertrags auf seine Kosten an Alice zurückzuschicken, liegt eine Schickschuld vor.


    Demnach ist die Leistungsgefahr (also das Risiko trotz bereits vorgenommener Leistung nochmals leisten zu müssen) mit Übergabe des Pakets an DHL auf Alice übergegangen.


    Mit dem Verlust des Frachtsguts ist die Rückgabe der Mietsache unmöglich geworden. Für einen Schadensersatzanspruch seitens Alice in Folge dieser Unmöglichkeit der Leistung fehlt es am Verschulden des TE, da dieser genau nach den Anweisungen von Alice gehandelt hat und der Untergang des Frachtguts von diesem nicht zu vertreten ist. Da der TE auch nicht Vertragspartner von DHL geworden ist, und ihm auch keine gesetzlichen Ersatzansprüche gegen DHL zustehen, da er nicht Empfänger des Frachtguts ist, scheidet eine Herausgabe des Surrogats ebenfalls aus.


    Der Untergangs ist also das Problem von Alice. Alice kann als Vertragspartner von DHL wegen des Verlust auch vertraglich gegen DHL vorgehen und als Empfänger von Alice gem. §§ 421 I 2, 425 HGB von DHL den in Folge des Verlusts enstandenen Schaden ersetzt verlangen.

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