Natürlich ist diese bereits erfolgt, da keine rechtzeitige Kündigung erfolgte, diese hätte bei einer Laufzeit bis 09.12. längst erfolgen müssen.
Da liegt nämlich genau das Problem: Die Vertragsverlängerung und Umstellung in den o2o muss vor der 3-monatigen Kündigungsfrist erfolgen. Sonst ist es zu spät und die passive Vertragsverlängerung greift.
Das ganze wurde hier bereits diskutiert.
Für den TE gilt entsprechend: "Wenn man einen 24 Monatsvertrag eben nicht bis spätestens zum letzten Tag des 20. Vertragsmonats gekündigt hat, am Tag danach in o2o umstellt, beträgt die Restlaufzeit eben 3 Monate + 12 Monate + 30 Tage. Ganz einfach und auch plausibel."