fragen zu meinem Mietvertrag

  • @ avalox


    Hier tummelt sich teilweise ein wenig Halbwissen... ;)
    Standard sind 3,5, und 7 Jahre - hätte der Vermieter da kürzere Fristen eingetragen, wäre es schonmal perfekt gewesen, weil unwirksam..
    ich würde da an Deiner Stelle nichts eintragen.
    Um sagen zu können, ob die Klausel insgesamt unwirksam ist, muss man den ganzen Text kennen - das Wort "angemessen" kann evtl. dazu führen, dass die Klausel grundstzlich wirksam ist - das ist aber derzeit Glaskugelleserei. ;)


    Bzgl. Kündigungsfristen verweise ich auf Janj: Du kannst immer mit 3 Monaten kündigen - die Küdnigungsfrist verlängert sich nur für den Vermieter.

  • danke!


    ach ja, eine sache kam mir noch spanisch vor:


    Kleinreparaturen:


    der mieter ist verpflichtet die kosten für kleinreparaturen bzw. für die behebung von bagatellschäden zu übernehmen, soweit diese im einzellfall der oder bagatellschadenbehebung von EUR _________ nicht übersteigen.


    die übernahme solcher kosten durch den mieter ist je kalenderjahr auf EUR _____________ begrenzt



    sowas kannte ich auch noch nicht. Gibts bei sowas richtlinien, was man einträgt?

  • Ich find das irgendwie witzig. Hat der VM denn gesagt, dass Du da was eintragen sollst?


    Wenn frei bleibt, kannst Du Dich freuen, weil Du dann auch keine Kleinreparaturen zahlen musst. Normalerweise finden sich da Beträge für den Einzelfal in Höhe von 50-150 EUR (150 ist allerdings schon sher sehr grenzwertig) und insgesamt ein Betrag, der 10 % der Jahreskaltmiete nicht übersteigt.

  • Ist das ein Mietvertrag aus dem Schreibwarenladen o. ä.? Dann wird das Meiste so schon richtig sein, außer er ist nicht mehr aktuell (irgendwo sollte der Stand vermerkt sein).
    Wenn der Vermieter da natürlich Blödsinn einträgt (Kleinreparaturen z. B. bis 500 Euro vom Vermieter zu tragen sind) ist das natürlich Quatsch.
    Ich hab in meinem Mietvertrag auch diese Bagatellgeschichte drin, und es klingt ja auch schlüssig. Würde schätzen, daß je Fall 50 Euro und pro Jahr 150 Euro zulässig sind.

  • danke. das ist einer aus dem schreibwarenladen. ich hab den zur durchsicht bekommen. er hat überall, wo er sich selbst nicht sicher ist ein ? hin gemacht. Am montag treffen wir uns dann. Deshalb ist das gut, wenn ich dann auch weiss, was da rein muss oder auch nicht

  • Muss ja ein sehr erfahrener Vermieter sein ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • er hat die wohnung bisher nur an seine tochter "vermietet", welche jetzt geheiratet hat und auszieht (für die gewünschten Kinder ist die wohnung zu klein). Von daher hat er damit nicht groß Erfahrung

  • Die Kündigungsfristen sind für Mieter bei neuen Mietverträgen nach 2001 immer drei Monate abzüglich drei Werktage, für den Vermieter bleibt es bei den genannten Staffeln -> je länger du dort wohnst um so längere Kündigungsfristen.


    Bin mir allerdings bei Altverträgen vor 2001 nicht so sicher. Weiss hier jemand ob die drei Monate für den Mieter hier auch gelten??

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Muss ja ein sehr erfahrener Vermieter sein ;)


    Nicht unbedingt. M.E. eine gute Möglichkeit, eine individuelle und wirksame Klausel zu vereinbaren.

  • Zitat

    Bin mir allerdings bei Altverträgen vor 2001 nicht so sicher. Weiss hier jemand ob die drei Monate für den Mieter hier auch gelten??


    Nachdem der BGH zunächst entschieden hatte, dass der Gesetzgeber mal wieder leicht gepfuscht hatte und entgegen der ursprünglichen Absicht für alte Mietverträge die alten Kündigunsgfristen anwendbar sind, wurde nochmal korrgiert und Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB geändert - damit gilt die 3 monatige Kündigungsfrist (in aller Regel-Ausnahmen gibts natürlich) auch für Altverträge.


    avalox Viel Erfolg bei den "Verhandlungen". Achja - wenn ihr im ürbigen tatsächlich die einzelnen Klauseln und Einträge aushandelt, kann man das tatsächlich durchaus als individuell ausgehandelt betrachten. D.h. unwirksam ist dann so schnell nichts von Euren Vereinbarungen...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!