@ avalox
Hier tummelt sich teilweise ein wenig Halbwissen...
Standard sind 3,5, und 7 Jahre - hätte der Vermieter da kürzere Fristen eingetragen, wäre es schonmal perfekt gewesen, weil unwirksam..
ich würde da an Deiner Stelle nichts eintragen.
Um sagen zu können, ob die Klausel insgesamt unwirksam ist, muss man den ganzen Text kennen - das Wort "angemessen" kann evtl. dazu führen, dass die Klausel grundstzlich wirksam ist - das ist aber derzeit Glaskugelleserei.
Bzgl. Kündigungsfristen verweise ich auf Janj: Du kannst immer mit 3 Monaten kündigen - die Küdnigungsfrist verlängert sich nur für den Vermieter.