Hi,
ich ziehe bald um und habe heute den mietvertrag erhalten.
Zu ein paar Punkten habe ich frage und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
- Gesetliche Kündigungsfristen:
[...] 3 Monate unter 5 Jahren Mietdauer, 6 Monate über 5 Jahren etc.
soweit ich das verstanden habe, gilt sowas seit 2001 nicht mehr und es sind immer 3 Monate. Korrekt?
- Angemessen Zeitabstände für Schonheitsreparaturen:
in küchen, bädern und duschen alle _____ jahre
in wohn / schlafräumen, dielen und toiletten alle _____ jahre
in anderen nebenräumen alle ____ jahre
gibts da gesetzlich festgelegte Abstände, oder kann man da eintragen was man möchte? Momentan sind die felder noch leer, weil der vermieter anscheinend selber nicht genau weiss, was da rein muss. Oder ist das auch nicht mehr gültig?
- Mietanpassung:
[...] der Vermieter ist berechtigt eine Mieterhöhung nach ablauf eines jahres zur Anpassung an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse zu verlangen.
Ist das noch korrekt? Ist das ein sogenannter Staffelmietvertrag? ich hatte mit dem Vermieter gesprochen und einen Staffelmietvertrag wollte er nicht machen. Könnte man das dann streichen?
Danke für eure Hilfe.
Gruß Sebastian