ZitatOriginal geschrieben von smörre
Aber wenn du schon Vertriebspartner bist, dann hast du sicher auch nen Tipp parat, an wen bei O2 man sich wenden kann, der eine MVLZ von 12 Monaten beim o2o ebenfalls für Blödsinn hält und das nicht so ins System einpflegt?
Habe gerade mit der ganz normalen Hotline telefoniert und nachgefragt, wie es sich mit meinem eigenen Vertrag verhält. Der Herr meinte definitiv, es hängen sich lediglich an die ursprüngliche Vertragslaufzeit die 30 Tage Kündigungsfrist heran.
Zu meinem Tarif:
ehem. IP50 mit Laufzeit bis 08.11.09. VVL in o2o am 11.09.09. Kündigung laut dem Herrn nun möglich zum 08.12.09.